Cannabis als Arzneimittel: Hoher Bedarf wird erwartet

Ab 2017 sollen Schwerkranke Cannabis-Therapien bekommen. Über die Herausforderungen debattiert die Bundesapothekerkammer.

Nee nee, nicht zum Kiffen gedacht. Ist reine Medizin Foto: ap

BERLIN taz | Es ist noch nicht einmal beschlossen, wird aber schon detailreich diskutiert: Ab 2017 sollen Schwerkranke Cannabis zu Behandlungszwecken auf Kosten der Krankenkassen erhalten können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor, der Anfang Mai vom Kabinett beschlossen worden war. Welche praktischen Herausforderungen sich daraus für Apotheker, Ärzte und Patienten ergeben, war am Dienstag Thema eines Symposiums der Bundesapothekerkammer (BAK).

Wenn man die alte Heilpflanze Cannabis wieder als Arzneimittel einführen wolle, brauche man klare Regeln, sagte BAK-Präsident Andreas Kiefer: „Bei Morphium drücken wir dem Patienten ja auch nicht nur die Mohnblüte in die Hand.“ Den Eigenanbau schloss er aus „Qualitätsgründen“ aus. Er forderte für Apotheker klare Regeln für Rezepturen und Dosierungen. „Deswegen sind Joints oder Kekse sind als Arzneimittel ungeeignet“, sagte er.

Hintergrund der Vorsicht sind die Erfahrungen mit aktuellen Ausnahmeregelungen: Derzeit gestattet das Betäubungsmittelgesetz, dass Schmerzpatienten, bei denen nachweislich keine andere Therapie mehr hilft, Cannabis verschrieben werden kann. Dabei entscheiden jedoch nicht Ärzte, sondern das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ob jemand Cannabis konsumieren darf, obwohl die Behörde den Patienten gar nicht kennt.

Über 700 Patienten – vor allem Schmerz-, aber auch ADHS- und Tourettepatienten – fallen inzwischen unter diese Ausnahmeregelung. „Wir sind der Meinung, dass Ausnahmen keine Dauerlösungen sein können“, sagte der Leiter der Bundesopiumstelle im BfArM, Peter Cremer-Schaeffer. Er kritisierte, dass die Ärzte Patienten bei ihrer Selbsttherapie nur „still begleiten“ könnten. „Das ist absurd und schiebt die Verantwortung den Patienten zu.“

Kassen sollen zahlen

Das neue Gesetz sieht vor, dass Ärzte Cannabisblüten und Cannabisextrakte selbst verschreiben dürfen. Um die Kosten von den Krankenkassen erstattet zu bekommen, muss der Patient jedoch voll austherapiert sein. Durch das neue Gesetz rechnen die Experten mit einem deutlich höheren Bedarf als bisher.

Organisieren und kontrollieren soll die Ausgabe von Cannabis künftig eine neu geschaffene Stelle innerhalb des BfArM. Diese sogenannte „Cannabisagentur“ wird die Pflanzen jedoch nicht selbst anbauen, sondern dafür einen Partner suchen.

Da das Gesetz voraussichtlich bereits Anfang 2017 in Kraft treten soll, muss Cannabis wohl zunächst importiert werden. Das geschieht bereits, vor allem aus Holland. Wie hoch der Bedarf letztlich sein wird, kann niemand sagen. In Kanada, wo ein ähnliches Gesetz bereits existiert, betrifft das rund 60.000 Patienten.

Für Fußpilz gibt's kein Cannabis

Cremer-Schaeffer betonte aber, dass in Zukunft genau geprüft werde, wer Cannabis als Arzneimittel bekomme: „Nicht jeder mit Fußpilz wird Cannabis bekommen. Sondern nur dann, wenn es wissenschaftlich sinnvoll ist.“

Wann eine Cannabis-Therapie medizinisch sinnvoll sein kann, erklärte Michael Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft. Die Organisation hatte schon frühzeitig Gröhes Initiative unterstützt. In verschiedenen Studien habe man Aussagen Schäfers zufolge Patienten mit Placebo und Cannabis-Präparaten beobachtet. Das Ergebniss: Bei Patienten mit Nervenkrankheiten wie Multipler Sklerose oder Spastik verringern sich die Schmerzen massiv. Auch bei HIV- und Alzheimer-Patienten traten in Studien Verbesserungen auf. Bei Tumorpatienten hingegen konnte keine Besserung festgestellt werden. Schäfers Urteil: „Cannabis ist kein Wundermittel, aber manchen Schmerzpatienten hilft es.“

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