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NRW-Justizminister verklagt RichterEin Maulkorb für den Unbequemen

Der Richter Jan-Robert von Renesse hat für NS-Opfer gekämpft – und wird von NRW verklagt. Der Vorwurf: falsche Tatsachenbehauptungen.

Richter Jan-Robert von Renesse soll schweigen – zumindest in der Causa Getto-Renten Foto: dpa

Köln taz | Jan-Robert von Renesse ist das, was ein Richter im besten Fall sein sollte: hartnäckig im Kampf für Gerechtigkeit. Doch für seinen obersten Dienstherren, den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD), ist er ein Querulant, der Kollegen diffamiert.

Der 50-jährige Jurist Renesse hat erfolgreich dafür gekämpft, dass Holocaust-Überlebende, die während des Zweiten Weltkrieges in Gettos schufteten, Rentenansprüche erhalten. Bis 1997 wurde die Arbeit im Getto als Zwangsarbeit eingestuft und durch die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ entschädigt.

Doch dann erstritt eine ehemalige Näherin aus dem Getto Lódź erstmals eine deutsche Rente vor dem Bundessozialgericht in Kassel. Denn was bis dato nicht bekannt war: Es wurden Sozialversicherungsbeiträge mit vorgehaltener Waffe von den Judenräten eingetrieben.

2002 gesteht der Bundestag den Überlebenden Altersbezüge zu. Doch es dauerte gut ein Jahrzehnt, bis die meisten Antragsteller auch positive Bescheide erhielten. Sozialrichter Renesse störte das. Er gab historische Gutachten in Auftrag, fuhr nach Israel, sprach mit Überlebenden. Sein Alleingang half den Antragstellern, kam beim Arbeitgeber aber nicht gut an: 2010 wird Renesse in einen anderen Bereich versetzt. Der Sozialrichter klagt dagegen, bislang erfolglos.

2012 wendet er sich mit einer Petition an den Bundestag. Er fordert, Gettorenten auch rückwirkend zu zahlen und prangert an, dass die israelischen Holocaustüberlebenden in NRW kein faires Verfahren erlebt haben sollen. Seine Petition ist erfolgreich – das Gesetz wird im Juni 2014 geändert.

Doch das Justizministerium verklagt den Richter wegen falscher Tatsachenbehauptung. Ein Sprecher erklärt: „Herr von Renesse behauptet, dass in der NRW-Justiz Absprachen und Handlungen getroffen wurden, um bewusst Holocaustüberlebenden zu schaden. Das können wir so nicht stehen lassen.“

Für Renesse ist unbestritten, dass es in den Jahren 2006 bis 2010, als er mit den Rentenbescheiden betraut war, Versäumnisse gab. Allerdings: „Ich habe nie Kollegen als Antisemiten bezeichnet.“

Der Fall Renesse ist längst ein Politikum. Die Vorsitzende der Dachorganisation der Schoah-Überlebenden, Colette Avital, schrieb einen Protestbrief an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Das Simon Wiesenthal Center rügt das Verfahren in einem Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als „Schikane“.

Maximaler Druck

Bei Prozessauftakt Mitte März forderte das Gericht beide Parteien auf, sich bis zum Dienstag gütlich zu einigen. Andernfalls droht es dem Sozialrichter härtere disziplinarische Schritte an – etwa eine Entfernung aus dem Dienst. Der Streit soll mit maximalem Druck möglichst rasch aus der Welt geschafft werden, die von der Anklage ursprünglich geforderten 5.000 Euro Geldbuße sind vom Tisch.

Es geht wohl um einen Deal. Der Sozialrichter soll sich verpflichten, künftig kein Wort mehr öffentlich über die Gettorenten zu sagen: „Das Verfahren dient dazu, mich zum Schweigen zu bringen.“ Mit Rücksicht auf seine Familie sieht der vierfache Vater und Sohn der früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Margot von Renesse keine Wahl, als den Vergleich abzuschließen. Er ist müde, weitere Verfahren würden Jahre dauern, ihn zermürben.

NRW-Justizminister Kutschaty dürfte aufatmen. Vergangene Woche wurde der Fall noch einmal im Rechtsausschuss verhandelt – auf Antrag der CDU-Fraktion, nicht öffentlich. Kutschatys Image ist längst angekratzt. Bei diesem sensiblen Thema kann er nur verlieren.

Auch beim Richterdienstgericht in Düsseldorf, wo das Verfahren anhängig ist, heißt es: „Hier geht keiner als Gewinner raus“. Es klingt zynisch – mit Blick auf Tausende Holocaust-Überlebende, die bis zu ihrem Tod vergeblich auf Rentenzahlungen hofften.

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5 Kommentare

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  • Die Bildung & Abgrenzung begünstigter Gruppen im Kriegsfolgenrecht einschl. & insbesondere im Rentenrecht waren von Anfang & bis heute - Gegenstand heftigster Auseinandersetzungen!

    Abänderungen der rechtlichen Regelungen sowie der (höchstr.) Rechtsprechung bis heute gängige Vorgänge.

    Obwohl der Untersuchungsgrundsatz durchgängig qua Gesetz gilt - hat es immer wieder vielfältige Versuche der Justizverwaltung - sprich JuMi & Behördenleiter=Präsidenten gegeben zum Zwecke der sog."Verfahrensbeschleunigung"

    (statt besserer personeller Ausstattung!)

    Einfluß auf die "Prüfungstiefe" zu nehmen! Im Klartext - Klär nicht so viel auf - Entscheid schneller!

    Klare Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit - regelmäßig aber schwer zu beweisen!

     

    ff

    • @Lowandorder:

      Ergo: Klar sind diesbezügliche Äußerungen v. Renesses starker Tobak. Aber eine erfolgreiche Petition - & anschließen Dienstgericht wg der derber Begründungen?! Gehts noch!

       

      "…Wegen dieser Petition an den Bundestag wird Renesse nun vom Justizministerium disziplinarisch verfolgt. Stellvertretender Pressesprecher des Justizministeriums Marcus Strunk:

      "Das Fehlverhalten sehen wir konkret darin, dass er in einem Brief an den Bundestagspräsidenten, mit dem ein Petitionsverfahren eingeleitet werden sollte, geäußert hat, dass in der NRW-Justiz Absprachen und Handlungen getroffen werden, um bewusst Holocaustüberlebenden zu schaden. Das ist so nicht richtig, das kann die Justiz so nicht stehen lassen."

       

      "…Wolfgang Meyer ist ehemaliger Senatsvorsitzender am Bundessozialgericht in Kassel. Bereits 2006 hat er ein wegweisendes Urteil für die erleichterte Anerkennung der Ghettorentenansprüche gefällt. Im Land NRW ist seiner Rechtsprechung außer Renesse kaum ein Richter gefolgt. Die Härte, mit der das Land NRW gegen Renesse vorgeht, ist ungewöhnlich, sagt Wolfgang Meyer.

      "Ich war sehr überrascht davon, dass das Land NRW diesem ins besondere Maße um die NS-Aufarbeitung verdienten Richter mit einem Dienstverfahren überzieht. Dafür besteht, soweit ich das weiß, kein wirklich überzeugender Grund. Man darf auch als Richter seine Meinung sagen, man darf auch als Richter Umstände feststellen, die man als negativ bewertet. Und wenn man das objektiv feststellt, dann darf man das, dann ist es Meinungsäußerungsfreiheit, das muss jeder anderer Richter auch dulden, wie man selbst auch entsprechende Kritik an seiner Rechtsprechung dulden muss."…"

      http://www.deutschlandradiokultur.de/land-nrw-verklagt-richter-kaempfer-fuer-holocaust-opfer.1079.de.html?dram:article_id=348742

       

      ff

      • @Lowandorder:

        Conclusio -

         

        Da wärs für den Dienstherrn doch - nach dem Motto - Schnee von gestern - eher angezeigt gewesen - den Ball flach zu halten.

         

        (Sollte das Dienstgericht tatsächlich seinen Einigungsvorschlag mit einer Drohung "angefettet" haben - die Verhandlung war ja öffentlich - wär das ein zusätzlicher Skandal!)

        http://www.taz.de/NRW-Justizminister-verklagt-Richter/!5293060/

  • Schade, dass ein aufrichtiger Mensch sich dazu genötigt sehen muss, angesichts dieser existenziellen Bedrohung eine Rückzieher zu machen. Einem jurist. Vollprofi passieren Falschbehauptungen eher selten, doch er kennt wohl auch die Tücken des Systems und das Recht und Gerechtigkeit verschieden sind.

  • Bis heute sind einflussreiche Verehrer der Altnazis in der Justiz tätig, wie auch in den Geheimdiensten.

    Wer gegen diese Verbrecher vorgeht, wird mit allen Mitteln bekämpft - ob Fritz Bauer, Beate Klarsfeld, J.R. v. Renesse...

    Wann werden die Verbrecher und ihre Unterstützer (sogenannte: besorgte Bürger, besorgte Eltern, AFD, evangelikale Christen...) zur Rechenschaft gezogen, die immer wieder ihren Hass verbreiten , wie Rassismus, Homophobie, Obrigkeitstreue...?