Rechte Übergriffe in Sachsen: Angriff auf vier Flüchtlingsunterkünfte
In Leipzig, Grimma und Chemnitz sind vier Asylunterkünfte angegriffen worden. Der Leipziger Polizeipräsident spricht von „Pogromstimmung“.
Der Anschlag, der bereits am Samstag passierte, misslang. Die Polizei ermittelt wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Ebenfalls in Leipzig drang ein Unbekannter am Wochenende in eine geplante Gemeinschaftsunterkunft ein und verteilte auf mehreren Etagen eine brennbare Flüssigkeit. Dann versuchte er, das Gemisch zu entzünden, das Feuer erlosch aber. Die Polizei ermittelt in diesem Fall wegen versuchter Brandstiftung.
In Grimma bewarfen Unbekannte am Freitagabend Fenster eines Asylheims mit Schottersteinen. Drei Steine verursachten Einschläge und Risse. Verletzt wurde niemand; der Bewohner des Zimmers hielt sich zur Tatzeit in einem Nebenraum auf. Am Samstag warfen drei vermummte Täter ebenfalls Steine auf Fenster einer Asylunterkunft in Chemnitz. Mehrere Scheiben wurden beschädigt, verletzt wurde niemand.
In allen vier Fällen hat das für extremistische Straftaten zuständige OAZ die Ermittlungen übernommen. Die Ermittler gehen von einem fremdenfeindlichen Hintergrund aus.
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Der Leipziger Polizeipräsident und Leiter des OAZ, Bernd Merbitz, sagte der Leipziger Volkszeitung, im Land herrsche „eine Pogromstimmung, die eine kreuzgefährliche Intensität bekommt“. „Wir steuern auf eine Situation zu, in der gewaltbereite Stimmungsmacher die Angst der Menschen bewusst nutzen, um Hysterie gegen die Asylpolitik zu schüren und Gewalt gegen die Flüchtlinge zu rechtfertigen“.
In einer Mitteilung der Polizei bezeichnete Merbitz die Angriffe gegen Asylunterkünfte als „feige Straftaten“. Diese spiegelten nicht nur die politische Gesinnung wider, sondern auch die Unfähigkeit der Täter, Empathie, Rücksicht und Mitgefühl für Schutzbedürftige zu zeigen. Es dürfe in Sachsen „weder Raum für Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Hass noch Gewalt geben“.
Brandanschläge 2015
Bestätigte Brandanschläge, mutmaßliche und solche, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um Brandstiftung handelt, werden in dieser Liste aufgezählt und auf dieser Karte dargestellt. Die Liste wird immer wieder aktualisiert.
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