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Der Ökodiktator – § 9Verbot aller Weihnachtsbeleuchtung

Die weise Regierung der Klimarepublik kümmert sich um ihre Bürger. Ihr Auftrag: Unheil vom Volk abwenden. Ihr Mittel: verbieten.

Oder doch lieber Braunschweig verbieten? Foto: dpa

Die weise und wohlmeinende Regierung der ersten Klimarepublik des Planeten verkündet folgenden Erlass: Mit Wirkung vom 10. Dezember 2015 ist auf dem Gebiet der Klimarepublik Deutschland die Weihnachtsbeleuchtung verboten. Das umfasst Lichterketten ebenso wie Schwippbögen, beleuchtete Rentierschlitten und jede weitere Form elektrisch betriebenen Festschmucks.

Begründung: Deutschland verbraucht in der Weihnachtssaison so viel Strom für Lichterzauber wie die Stadt Braunschweig im ganzen Jahr. Das hat das klimarepublikanische Marktforschungsinstitut YouGov in Zusammenarbeit mit der staatseigenen Stromversorgerin LichtBlick ermittelt. Da es aber für die weise Klimaregierung nach reiflicher Überlegung nicht infrage kommt, die Stadt Braunschweig zu verbieten, ist es stattdessen ab sofort untersagt, weihnachtlich zu leuchten.

Durchführungsbestimmung: In den kommunalen Annahmestellen für klimaschädliche Güter, an denen auch die bereits verbotenen Plastikverpackungen, Skiausrüstungen, Heizstrahler und Rinder abgegeben werden können, ist eine zusätzliche Deponie für den christlich-heidnischen Lampensalat eingerichtet worden.

Jedem Haushalt wird in der Adventszeit eine wöchentliche Licht-Ration im Umfang von einer Kerze zugeteilt. Lichterketten für Christbäume fallen ohnehin weg, da das Schlagen von Nadelbäumen für das Wohnzimmer klimamoralisch obszön ist. Bürger*innen der Klimarepublik werden sich zukünftig am 24. Dezember mit ihren Familien im Wald um eine lebendige Tanne versammeln und – befreit von Lichtverschmutzung – die Dunkelheit genießen.

Zuwiderhandlungen: Wer in der eigenen Nachbarschaft ein Leuchten, Blinken oder gleichförmiges Glitzern wahrnimmt, hat die Klimabürgerpflicht, dies zu melden. Die Klimagehorsamsbehörde (KGB) nimmt alle Hinweise ernst. Wer sich der elektrischen Leuchterei schuldig gemacht hat, verliert den Anspruch auf Weihnachtstofu und hat einen Aufsatz über die Bedeutung der Zeile „tragt in die Welt nun EIN Licht“ zu verfassen.

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4 Kommentare

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  • Also ich denke, dass kann man besser lösen. Wenn es nur der Verbrauch von Braunschweig ist, ist es im Sinne der Mehrheit besser, einfach Braunschweig abzustellen. Wie der Volksmund dann wissen wird: "Was ist schwarz und schweigt?"

  • "...die Dunkelheit genießen." Hmm... feines Ideechen! Allerdings müsste dazu nicht nur die überbordende Weihnachtsbeleuchtung verboten werden. Denn "Dunkelheit" ist rar geworden. Wer seinen Kindern Märchen vorliest, wird von seinen Kindern sicherlich so einige Male gross angeschaut werden, wenn von dem "finsteren Wald" die Rede ist.

     

    Abgesehen davon sehe ich zumindest für die Flora des Waldes schwarz, wenn alle Familien an Heilig Abend sich um die Bäume versammeln. Also auch verbieten!

  • Jawohl - abschalten

     

    Gegen die Energieverschwendung im großen Stiel sollte tatsächlich vorgegangen werden. Die Kleinen haben heute längst schon und nicht zuletzt aus Kostengründen, auf Sparflamme geschalten, aber die Großen scheint der Klimawandel nicht zu stören.

    Das Flutlicht brennt weiter, ja und selbst die Eisbrocken in Paris haben auf ihren Weg einige Treibhausgase verursacht.

     

    Viele Grüße

  • Schade, bis vor kurzem wollte ich noch TAZ-Abonnent werden. So nicht.

    Ich hoffe, in Zukunft wird man die Quelle, die man im Artikel angibt doch etwas deutlicher und vielleicht komplett lesen, bevor man sie zerreißt.