Flüchtlingspolitik von de Maizière: Asyl ist großzügiger
Der Unterschied zwischen subsidiärem Schutz und Asyl? Asylberechtigte Flüchtlinge bekommen schneller ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Asyl setzt die Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer sozialen, zum Beispiel politischen oder religiösen Gruppe voraus. Laut Grundgesetz muss die Verfolgung vom Staat ausgehen, laut Genfer Flüchtlingskonvention GFK genügen auch andere Verfolgungen, etwa durch die Terrormiliz IS.
Fast alle als Flüchtlinge anerkannten Syrer bekommen den Asylstatus nach der GFK. Nur wenige Syrer erhalten Asyl nach dem deutschen Grundgesetz. Im Ergebnis erhalten beide Gruppen den gleichen Asylstatus.
Asylberechtigte Syrer erhalten eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis. Wenn nach drei Jahren die Fluchtgründe noch bestehen, erhalten sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Dann können sie dauerhaft in Deutschland bleiben.
Der subsidiäre Schutz wird gewährt, wenn jemand vor Krieg und Bürgerkrieg flieht. Mit Blick auf die syrischen Flüchtlinge ist also auch der subsidiäre Schutz nicht von vornherein unpassend. Mit diesem Status erhält ein Flüchtling allerdings eine Aufenthaltserlaubnis für nur ein Jahr. Diese kann mehrmals um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Erst nach sieben Jahren kann der Flüchtling eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Seit November 2014 prüft das Bamf die Anträge von Syrern in einem beschleunigten Verfahren. Dabei werden sie nicht mehr mündlich angehört, sondern füllen nur einen Fragebogen aus. Darin werden sie nur gefragt, ob sie in Syrien „Verfolgung“ fürchten – nicht, ob sie wegen des Bürgerkriegs fliehen.
Beim Anspruch auf Familienzusammenführung besteht derzeit kein Unterschied zwischen Asyl und subsidiärem Schutz. Beide Gruppen können Familienangehörige nachholen, auch wenn kein ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht und die Angehörigen auf staatliche Hilfen angewiesen sein werden. Bei subsidiärem Schutz gilt dies aber erst seit August 2015. Dies soll nun per Gesetz zwei Jahre lang ausgesetzt werden. Dem hat die SPD am Donnerstag zugestimmt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Machtkämpfe in Seoul
Südkoreas Präsident ruft Kriegsrecht aus
Christian Lindner
Die libertären Posterboys
Nikotinbeutel Snus
Wie ein Pflaster – aber mit Style
Israel, Nan Goldin und die Linke
Politische Spiritualität?
Olaf Scholz’ erfolglose Ukrainepolitik
Friedenskanzler? Wäre schön gewesen!
Comeback der K-Gruppen
Ein Heilsversprechen für junge Kader