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Anschlag auf Kirche in CharlestonTäter will sich schuldig bekennen

Dylann Roof tötete im Juni neun Menschen in einer Kirche in South Carolina – und will das vor Gericht einräumen. Ob ihm die Todesstrafe droht, ist noch offen.

Trat vor Gericht einsilbig auf: Dylann Roof bei seiner Kautionsanhörung im Juni Foto: reuters

Charleston dpa/ap | Der Todesschütze von Charleston, der im Juni in einer Kirche in den USA neun Afroamerikaner getötet hatte, will sich nach Angaben seines Anwalts schuldig bekennen.

Der 21-jährige Dylann Roof ist vor einem Bundesgericht in 33 Punkten unter anderem wegen eines Hassverbrechens, Verletzung religiöser Rechte und Verstößen gegen Waffengesetze angeklagt. Im Falle eines Schuldspruches drohen ihm lebenslange Haft oder die Todesstrafe.

Bis zu seinem Schuldbekenntnis wollen seine Verteidiger aber abwarten, ob die Staatsanwaltschaft für Roof die Todesstrafe fordert. Sowohl das US-Bundesrecht als auch South Carolina sehen die Todesstrafe vor. Roof war zuvor zudem bereits bei einem Gericht des US-Staates South Carolina wegen neunfachen Mordes und dreifachen versuchten Mordes angeklagt worden. Vermutlich wird Roof zunächst im Bundesverfahren der Prozess gemacht.

Verteidiger David Bruck sagte, er könne seinem Mandanten nicht raten, auf schuldig zu plädieren, ohne die Absichten der Anklage zu kennen.

Roof erschien am Freitag in grau gestreifter Gefängniskleidung vor Gericht. Seine Hände waren mit Handschellen gefesselt. Auf Fragen des Richters antwortete er mehrere Male mit Ja, ansonsten sprach er aber nicht.

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1 Kommentar

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  • Dass die Antwort auf die Frage, ob jemand eines Verbrechens schuldig ist oder nicht, von irgendeiner „Strategie“ abhängt, obwohl (in diesem Fall) der „gesunde Menschenverstand“ eindeutig JA sagt, wird kein Nicht-Jurist je verstehen.

    Oder anders gesagt: Wer die Haken und Ösen in der Justiz kennt, braucht niemals befürchten, dass er mit dem Gesetz in Konflikt kommt: Er findet immer ein Hintertürchen.

     

    Schon Bertolt Brecht wusste: „… Denn ein Haifisch ist KEIN Haifisch, wenn man’s nicht beweisen kann …“ (Dreigroschenoper)!