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Oppositionsrechte im BundestagGrüne drohen mit Karlsruhe

Um die Rechte der Opposition zu sichernGrüne und Linke bringen einen Gesetzentwurf ein, Union und SPD lehnen den Vorschlag ab.

Da standen sie schon Seite an Seite: Katja Kipping (Linke) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) Bild: dpa

BERLIN taz | Die Bundestagsfraktion der Grünen droht der Großen Koalition mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht, falls sie Minderheitsrechte im Bundestag beschneidet. „Jetzt geht es um Gespräche. Eine zeitnahe Lösung ist möglich“, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann am Freitag. „Aber natürlich behalten wir uns vor, dass am Ende Karlsruhe im Raum steht.“ Ihre Fraktion werde kommende Woche gemeinsam mit der Fraktion der Linkspartei einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen, um die Oppositionsrechte zu sichern.

Der gemeinsame Antrag würde mehrere Gesetze ändern, in denen Oppositionsrechte definiert werden. Besonders wichtig ist das Untersuchungsausschussgesetz. Es regelt, unter welchen Bedingungen die Opposition einen Untersuchungsausschuss einsetzen darf. Bisher sind ein Viertel der Stimmen des Bundestages nötig, um einen Ausschuss einzusetzen. Grüne und Linke verfügen im neuen Parlament jedoch nur über rund 20 Prozent der Mandate.

Der Antrag von Grünen und Linken sieht vor, dass künftig auch zwei Fraktionen, die nicht die Regierung tragen, dieses Minderheitsrecht ausüben dürfen. „Wir wollen bei Rechten der Opposition nicht auf den guten Willen der Koalition angewiesen sein“, sagte Haßelmann. „Deshalb müssen die Minderheitenrechte rechtssicher verankert werden.“

Es ist unwahrscheinlich, dass sich Grüne und Linke mit ihren Forderungen durchsetzen. Union und SPD lehnen Gesetzesänderungen ab. Sie möchten nach einem Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert der Opposition per Bundestagsbeschluss ihre Rechte sichern – oder lediglich die Geschäftsordnung ändern.

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7 Kommentare

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  • G
    Gast

    Vielleicht hätten Grüne und Linkspartei einfach mehr Stimmen holen müssen...

    • 1G
      1714 (Profil gelöscht)
      @Gast:

      Haben sie aber nicht. Das ist kein Grund, Oppositionsrechte zu beschneiden.

      • M
        Mephisto
        @1714 (Profil gelöscht):

        Wo werden Oppositionsrechte beschnitten? Es gab überhaupt keine Änderung der Rechtslage. Im Gegenteil, bekamen die Oppositionsparteien Geschenke (Lammert), die bereits formal nicht in Regelwerk stehen.Es ist jetzt halt so, daß die Stimmverteilung so ist, wie sie ist.Ich seh keinen Grund da jetzt Gesetzesänderungen durchzuführen.So was nennt man "Pech gehabt"...nächstes Mal kanns wieder anders sein.

  • 1G
    1714 (Profil gelöscht)

    Soviel zum Demokratieverständnis von CDU/CSU und SPD. Gnadenbröckchen an die Opposition, schöne Worte, Sonntagsreden - aber wenn es ernst wird und man Konsequenzen befürchten muß (wirklich, bei 80% Mehrheit??)dann sieht das anders aus. Die WählerInnen schauen sowieso lieber Dschungelcamp und begreifen eh nicht, was da abgeht. Und wenn doch - bis zur nächsten Wahl haben sie es wieder vergessen.

  • Bitte den NPD Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht im Verhältnis dazu vergleichen. Wenn ich es noch richtig im Ohr habe, dann war eine der Begründungen die NPD zu verbieten (die letzte?), dass die NPD die parlamentarische Opposition ausschalten will? Hier macht dies die Grosse Koalition!

    • G
      Gastl
      @Peter Meisel:

      Ich hätte mir was anderes als die GroKo gewünscht, aber die Regeln standen vor der Wahl fest, der Wähler hat gewählt und Umfragen zu folge wollten die Mehrheit auch die GroKo also warum jetzt heulen?

  • R
    reblek

    "Um die Rechte der Opposition zu sichernGrüne und Linke bringen einen Gesetzentwurf ein..." - Diese Buchstaben könnten noch einmal redaktionell überarbeitet werden.