Richter mit Neonazi-Vergangenheit: Keine Robe für Extremisten
Ein Amtsrichter in Bayern, der früher in rechtsradikalen Bands spielte, steht vor seiner Entlassung. Am Dienstag muss Maik B. sich rechtfertigen.
MÜNCHEN dpa | Ein Amtsrichter aus Brandenburg mit Neonazi-Vergangenheit steht in Bayern offenbar vor seiner baldigen Entlassung. „Extremisten dürfen in Bayern keine Roben tragen, in bayerischen Roben ist kein Platz für Extremisten“, sagte der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Montag in München. Bei dem Fall geht es um einen Juristen, der am 1. November 2013 zum Richter auf Probe am Amtsgericht Lichtenfels (Oberfranken) ernannt worden war. Bis zum Jahr 2012 war Maik B. nach derzeitigem Kenntnisstand während seiner Studentenzeit in Brandenburg Sänger mehrerer rechtsradikaler Bands und wurde dort auch vom Verfassungsschutz beobachtet.
Der Mann ist derzeit suspendiert und soll an diesem Dienstag dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg Rede und Antwort stehen. „Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, werden wir handeln“, sagte Bausback. Die Grundlage eines Rauswurfs könnte möglicherweise gegeben sein, wenn der Richter vor seiner Einstellung seine rechtsextreme Vergangenheit verschwieg.
Sowohl Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als auch Bausback plädierten für die Wiederbelebung der vor über 20 Jahren abgeschafften Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei der Einstellung von Staatsdienern. Der sogenannte Radikalenerlass hatte in den siebzigern und achtziger Jahren hitzige Debatten über Berufsverbote ausgelöst. „Das sollten wir jedenfalls für Richter und Staatsanwälte wieder ändern“, sagte Bausback. Herrmann hatte zuvor in der Süddeutschen Zeitung die Wiedereinführung der Regelanfrage für alle Beamten ins Spiel gebracht.
Laut Innenministerium teilte der Brandenburger Verfassungsschutz den bayerischen Kollegen am 26. Februar mit, dass Maik B. nach Bayern umgezogen war und dass er Sänger mehrerer rechtsradikaler Bands war - allerdings ohne Hinweis darauf, dass der Mann Jurist ist. Zu diesem Zeitpunkt war B. bereits im Staatsdienst. Der bayerische Verfassungsschutz überprüfte daraufhin nach Angaben eines Sprechers, ob B. in Bayern in der rechten Szene aktiv war. Dafür fanden sich aber keine Indizien.
Dass es sich bei Richter B. um einen mutmaßlichen Extremisten handelte, fand dann nach Angaben des Innenministeriums die Polizei Bayreuth heraus. B. erstattete im März Anzeige, weil sein Spind aufgebrochen worden war. Bei einer Dienstbesprechung erinnerte sich einer der Beamten an den Namen im Zusammenhang mit Neonazi-Musik. Die anschließend eingeleitete Überprüfung ergab dann, dass es sich bei dem Neonazi-Sänger B. und Richter B. um dieselbe Person handelte. Vergangene Woche informierten die Bayreuther Beamten dann Justiz und Innenministerium.
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