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MLPD klagt gegen AutorSplitterpartei bleibt Sekte

Das Buch eines ehemaligen Verfassungsschützers nimmt die MLPD auseinander. Die Kleinpartei klagte – mit wenig Erfolg.

Wahlplakat der MLPD in Berlin 2009 – mit Gelsenkirchener Telefonnummer. Bild: imago/PEMAX

ESSEN taz | In ihrem juristischen Kampf gegen das Buch „Linksextrem – Deutschlands unterschätzte Gefahr“ hat die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland (MLPD) einen Teilerfolg erzielt – allerdings nur einen sehr bescheidenden. Das Landgericht Essen entschied am Donnerstag, dass der Verlag Ferdinand Schöningh und seine beiden Autoren Harald Bergsdorf und Rudolf van Hüllen zwei Passagen über die maoistische Splitterpartei nicht länger verbreiten dürfen.

Acht weitere Abschnitte, gegen die die MLPD ebenfalls geklagt hatte, bleiben aber zulässig. Stattgegeben hat die 4. Zivilkammer des Essener Landgerichts der Klage gegen die Aussage, um den MLPD-Vorsitzenden Stefan Engel habe „sich inzwischen ein massiver, an die Vorbilder Stalin und Mao gemahnender Personenkult entwickelt“.

Ebenfalls als nicht belegte und daher unzulässige Tatsachenbehauptung beurteilte das Gericht die Angabe, in der Partei gebe es regelmäßige „Säuberungs- und Ausschlusskampagnen“. Auch die Verfassungsschutzberichte, auf die sich die Beklagten berufen hatten, gäben hier „keine hinreichenden Anhaltspunkte“, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Lashöfer.

Vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist hingegen die Bewertung der MLPD als „eine in marxistisch-leninistische Parteiform gekleidete Sekte“, die „maoistische Gehirnwäsche“ betreibe. Ebenso zulässig sei es, der Partei zu unterstellen, sie kenne „auch enorm repressive Strukturen, die darauf zielen, die Mitglieder physisch und psychisch völlig ihrer Kontrolle zu unterwerfen“. Die Behauptung, dass Intellektuelle in der MLPD „eher nicht willkommen“ sind, wollte das Gericht ebenfalls nicht verbieten.

Mit roten Fahnen untergegangen

Die Klage hatte deshalb große Aufmerksamkeit erregt, weil die MLPD mit ihr den Verfassungsschutz vorführen wollte. Denn die beiden verklagten Autoren Bergsdorf und van Hüllen sind zwei ehemalige staatlich besoldete Experten zum Thema „Linksextremismus“. Der eine war bis 2005 Referent im Thüringer Innenministerium, der andere bis 2006 Referatsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz. Damit würden „auch die Verfassungsschutzberichte der letzten Jahrzehnte sozusagen mit vor Gericht stehen“, hatte die Partei erklärt.

An den beiden mündlichen Verhandlungsterminen im Oktober vergangenen Jahres und im März waren MLPD-Anhänger noch mit roten Fahnen vor dem Landgericht aufmarschiert. Bei der Urteilsverkündung blieb sogar die Klägerbank leer: Weder Parteichef Engel noch seine Anwälte waren erschienen. Sie ahnten wohl, dass es für sie nichts zu feiern geben wird. So wies das Gericht auch ihre Forderung nach Schadensersatz in Höhe von insgesamt 10.000 Euro in Bausch und Bogen ab.

Wer in diesem Prozess wie viel gewonnen hat, zeigt die gerichtliche Kostenaufteilung. Der Verlag und die beiden Autoren müssen jeweils nur 5,4 Prozent der Prozesskosten zahlen, die MLPD dagegen 51,4 und Parteichef Engel 32,4 Prozent. Exverfassungsschützer van Hüllen zeigte sich bei der Urteilsverkündung zufrieden: „Ich denke, damit können wir leben.“

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12 Kommentare

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  • M
    Mimi

    Gesegnet ist jetzt die taz von Herrn Markus Wolf. Jahrelang war es die Stadt Köln - jetzt die MLPD und die taz. Markus Wolf - anders als es der Name vermuten scheint Sympathien für den staatlichen Inland zu pflegen.

     

    Das Jugendamt der Stadt Köln informiert über ihn:

    "Seit geraumer Zeit gehen bei Mitarbeitern und Dienstellen massenhaft Faxschreiben eines Herrn Markus Michael Wolf ein. Die Schreiben befassen sich zumeist mit Themen, die Herr Wolf als "Justizskandale" einstuft. Sie haben häufig auch beleidigenden und herabsetzenden Inhalt. Justizangehörige, Politiker und Mitarbeiter der Stadt Köln werden durch den gerichtsbekannten Absender immer wieder angeblicher Straftaten bezichtigt. Es ist empfehlenswert, auf die Schreiben nicht zu reagieren. Auch auf Unterlassung gerichtete straf- oder zivilrechtliche Schritte dürften zwecklos bleiben, nachdem Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Herrn Wolf als schuldunfähig i.S.d. § 20 StGB bzw. prozessunfähig i.S.d. § 52 ZPO einstufen."

  • IN
    Ihr Name Markus Wolf

    Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die Wörter auf den Seiten 86-91 des streitbefangenen Buches "Linksextrem-Deutschlands unterschätzte Gefahr?" zu zählen, es waren nach meiner Zählung 1.406 - eintausend-vierhundert-sechs- (wer bietet mehr, wer bietet weniger?) Wenn zwei Wörter zu einem zusammengefasst wurden, z.B. "revolutionär-sozialistisch", habe ich das als 1 - ein - Wort gezählt. -

     

    - Die MLPD hat beantragt, den gesamten Text auf den Seiten 86-91 als "Schmähkritik" anzusehen und die Seiten 86-91 komplett zensieren zu lassen. Die MLPD hat es aber gerade mal geschafft, 6 - sechs - Wörter verbieten zu lassen, das waren im Zusammenhang mit dem Begriff "Personenkult" die Wörter 1. "massiv"; 2. "Stalin"; 3. "Mao"; 4."gemahnender", wobei aber dennoch gesagt werden darf, dass es Personenkult gibt.

    Im Zusammenhang mit den "Säuberungen", die in der MLPD stattfinden, dürfen die Herren Bergsdorf/van Hüllen nicht mehr behaupten, diese kämen 5. "ständig" und auch nicht 6. "periodisch" vor. -

     

    Also gerade mal 6 von 1.406 Wörtern konnte die MLPD verbieten lassen, das sind 0,427 % - null-komma-vier-zwo-sieben- Prozent.

     

    Die "Schadensersatzklage" in Höhe von 10.000.- Euro(1 Million Cent) davon 5.000.- für Oberguru Stefan Engel und 5.000.- Euro für den Rest der MLPD, hat die MLPD hundertprozentig verloren; sie bekam nicht mal einen Cent von den 1 Million geforderten Cent.

     

    Zählt man die hundertprozentig abgewiesene "Schadensersatzklage" und die zu 99,57% abgewiesene bzw. euphorisch gesehen immerhin zu 0,427 % "stattgegebene" Unterlassungsklage zusammen, so erhält man/frau

     

    100%

    + 99,57

    = 199,57 : 2 = 99,78 %

     

    Somit hat die MLPD die kombinierte "Schadensersatz- und Unterlassungsklage" zu sage und schreibe 0,22 % - null-komma-zwo-und-zwanzig- Prozent gewonnen, in der Tat ein Spitzenergebnis, wenn man bedenkt, dass die MLPD bei Wahlen 0,0 bis 0,1 Prozent der Stimmen erhält. Einmal, in einem Einzelfall, erzielte die MLPD in Gelsenkirchen, wo sich das MLPD-Hauptquartier befindet, immerhin 0,4 % Stimmen. -

     

    - Jedenfalls ist die zu 0,22 % gewonnene Klage ein voller Erfolg, wenn man nur die Unterlassungsklage bedenkt, wenn die MLPD es geschafft hat, ganze sechs Wörter von 1.406 -vierzehnhundertsechs- Wörtern auf den Seiten 86-91 zu verbieten, dann ist das doch für die MLPD wirklich ABSOLUTE SPITZE, ein Ergebnis, welches in den 31 Jahren MLPD noch nie erreicht wurde. Herzlichen Glückwunsch, MLPD. -

     

    Jetzt muss die MLPD nach dem Motto "Aller guten Dinge sind drei" nur noch drei Sachen durch die ansonsten so geschmähte "bürgerliche Klassenjustiz" einklagen:

    1.

    Die proletarische Revolution

    2.

    Den Aufbau eines "echten" Sozialismus

    3.

    Die klassenlose Gesellschaft, auch "Kommunismus" genannt.

     

    Markus Wolf

  • IN
    Ihr Name Markus Wolf

    Stellungnahme zum Leserkommentar des MLPD-Funktionärs Reinhardt Meyer vom 16.04.2013, 12.30 Uhr:

     

    Herr Meyer schrieb unter anderem den Satz:

     

    "Auch am zweiten Prozesstag wurden die Lügen des angeblichen Zeugen Ulrich Baursch vom Gericht nicht als Entlastung für die Beklagten akzeptiert."

     

    Korrektur:

     

    1.

    Der Zeuge Ulrich Baursch ist kein "angeblicher"(?), sondern ein "tatsächlicher" Zeuge.

    2.

    Der Zeuge Ulrich Baursch hat nicht eine einzige "Lüge" in die Welt gesetzt, wie von R. Meyer in verleumderischer Weise in die Welt gesetzt. Die Vernehmung des "tatsächlichen", nicht "angeblichen" Zeugen Ulrich B. dauerte fast drei Stunden. Wenn Meyer pauschal dem Zeugen in aller Öffentlichkeit "Lügen" an den Kopf wirft, dann hat der MLPD-Funktionär Meyer die Darlegungs- und Beweislast, dass Uli B "gelogen" hat. Dagegen hat der Zeuge keine Beweislast, die Wahrheit gesagt zu haben. -

    - Reinhardt Meyer ist hier der Prototyp des MLPD-Funktionärs: Er macht es sich einfach. Alles, was die MLPD nicht gerade mit Ruhm bekleckert, ist eine Lüge, eine Verleumdung, eine "falsche Tatsachenbehauptung", eine "Schmähkritik", die nach Ansicht der MLPD von der Meinungsfreiheit nicht geschützt ist usw. - Reinhardt Meyer hätte wenigstens so objektiv sein können, dass er bestimmte Aussagen des Zeugen U.B. zitiert und dann möglichst überzeugend nachweist, dass diese Aussagen "Lügen" sein sollen. -

     

    - Reinhardt Meyer befindet sich im Irrtum, wenn er behauptet, die Aussagen des Zeugen Ulrich B., die Meyer als "Lügen" diffamiert, hätte das Gericht nicht als "Entlastung" für die Beklagten gewertet. - Oh doch, insbesondere die Aussage des Ulrich B., wonach es "Kontrollbesuche von Funktionären gäbe, um neu Gewonnene auf Einwirkungen des Klassenfeindes zu prüfen", wurde insofern als "Entlastung" gewertet, dass diese Aussage von der Meinungsfreiheit geschützt ist.

     

    Reinhardt Meyer hat wie vorgesagt mit der öffentlichen, nicht substantiiert dargelegten Behauptung, der Zeuge U.B. würde "lügen", sich wegen Verleumdung (§ 187 StGB) strafbar gemacht. -

     

    Wenn die taz schon diesen verleumderischen Redebeitrag des MLPD-Funktionärs Reinhardt Meyer veröffentlicht, dann sollte die taz wenigstens ein Stück weit Korrektur wie diese hier veröffentlichen.

     

    Und wenn der MLPD-Funktionär Reinhardt Meyer gegen mich gerichtlich vorgehen will, er hat meine Adresse. Es wird mir ein Vergnügen sein, wenn Meyer mit den MLPD-Anwälten Meister, Weispfenning, Jasenski, Stierlin gegen mich prozessiert.

     

    Markus Wolf

  • O
    ostendfaxpost

    Entgegen den Siegesmeldungen, die von der MLPD nun so weit es geht duch die Leitung geschickt werden, der Prozeßausgang war doch nicht so erfolgreich. Die Partei hoffte doch schon, mit einen Freibrief ausgestattet, allen Kritikern den Mund verbieten zu dürfen. Eben solchen frechen Bloggern, die es wagen die Partei als Sekte zu bezeichnen oder fehlenden Respekt vor den großen Vorsitzenden zeigen.

    Zum Glück ging der Schuß daneben.

  • IN
    Ihr Namemarkus Wolf

    Die MLPD hat den Prozess gegen Bergsdorf/van Hüllen, was die "Schmerzensgeld- bzw. "Schadensersatzforderung" von 10.000.- Euro anbelangt zu Hundert Prozent verloren. -

    - Was die Unterlassungsklage anbelangt, wollte die MLPD die Seiten 86-91 am liebsten komplett gestrichen haben. Ich weiß nicht, wie viele Wörter die Seiten 86-91 haben, ich schätze, es sind Tausende. - Und nur gerade mal 6 - sechs - Wörter auf den Seiten 86-91 müssen gestrichen werden, das sind 1. "massiv", 2. "Stalin", 3. "Mao", 4. "gemahnender", 5. "ständig", 6. "periodisch". - Bergsdorf/van Hüllen dürfen aber weiterhin sagen, dass es in der MLPD "Säuberungen" gibt und dass um den Oberguru Stefan Engel "Personenkult" betrieben wird. -

    Dass die MLPD ihr ehemaliges Mitglied, welches als Zeuge aussagte, unter seinem vollen Namen als "Spitzel" und "Lügner" verleumdete, ist symptomatisch für die MLPD. - Bei aller Gemeinheit und Niederträchtigkeit hat sich die MLPD mit der Verleumdung des Zeugen als "Lügner" und "Spitzel" auch extrem dumm benommen: Damit hat die MLPD ungewollt etwas bestätigt, was sie "weg-klagen" wollte: nämlich dass die MLPD "enorm repressive Strukturen kennt".

     

    Markus Wolf

  • IN
    Ihr NameMarkus Wolf

    Zum Prozess MLPD gegen Bergsdorf/van Hüllen, ferdinand-Schöningh-Verlag:

     

    Die MLPD hat den Prozess nicht "hundertprozentig" verloren. Die MLPD redet aber auf www.rf-news.de viel zu euphorisch von einem "(Teil)sieg". De facto dürfen Bergsdorf/van Hüllen nur etwa 6 - sechs - Worte nicht mehr schreiben, das sind

    1. "massiv"; 2. "Stalin", 3. "Mao", 4. "gemahnen";

    5. "ständige", 6. "periodische" -

    Bergsdorf/van Hüllen dürfen aber weiterhin verbreiten, dass es in der MLPD "Personenkult" gibt, nur keinen "massiven", an die "Stalin und Mao gemahnenden" Personenkult. - Es darf auch gesagt werden, dass es "Säuberungen" im Sinne von Parteiausschlüssen in der MLPD gibt, es darf nur nicht von "ständigen", "periodischen" Säuberungen gesprochen werden. - Wenn man bedenkt, dass die MLPD am liebsten die Seiten 86-91 des streitgegenständlichen Buches komplett streichen wollte und dann de facto nur gerade mal sechs von - ich habe die Wörter nicht gezählt - wahrscheinlich tausenden Wörtern gestrichen werden mussten, hat die MLPD weniger als 1 % - ein prozent - dessen erreicht, was sie erreichen wollte. - Und die "Schadensersatz"- bzw. "Schmerzensgeldforderung" wurde gar zu hundert Prozent abgewiesen. - Dieses für die MLPD extrem mickrige Ergebnis als "(Teil)sieg" zu bezeichnen, ist genau das, was die MLPD im Prozess auch "weg-klagen" wollte, nämlich dass die MLPD "ein x für ein u vormacht". - Dass die MLPD ihr ehemaliges Mitglied, welches den Mut hatte, im Prozess als Zeuge auszusagen, als "Lügner" und "Spitzel" verleumdete, ist nicht nur symptomatisch für die MLPD, es war bei aller Gemeinheit auch extrem dumm: Die MLPD wollte auch "weg-klagen", dass die MLPD "enorm repressive Strukturen kenne..." - Mit der Verleumdung des ehemaligen Mitglieds, welches als zeuge auftrat, hat die MLPD bewiesen, "enorm repressive Strukturen zu kennen."

     

    Markus Wolf

  • CW
    Chris Wilhelm

    Die hochrangigen ehenmaligen Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes Rudolf van Hüllen und Rainer Bergsdorf stellen verleumderische Behauptungen gegen die MLPD und ihren Parteivorsitzenden auf - so auch die Feststellung des Essener Landgerichts. Der Verlag Ferdinand Schöningh muss das Pamphlet mit den Verleumdungen gegen die MLPD in der jetzigen Form zurückziehen. Dass der Inlandsgeheimdienst mit solchen Methoden gegen links arbeiten ist nichts überraschendes. Dass die taz-Redakteure Pascal Beucker und Anja Krüger sich in ihrer Berichterstattung vom 11.4.13 zu dem Prozessausgang aber offen auf die Seite des Verfassungsschutzes stellen, schon mehr - allerdings nur auf den ersten Blick. Zwar kommen auch sie nicht um die Tatsache herum, dass untersagt wird, weiterhin verschiedene antikommunistische Lüge über die MLPD zu verbreiten. Lügen wie, es würde einen „massiven an Mao und Stalin gemahnenden Personenkult um Stefan Engel geben“. Doch dieser Teilerfolg der Kläger sein eigentlich keiner, wäre unbedeutend. Regelrecht frohlockend stellen die beiden Redakteure fest, dass Verleumdungen der Verfassungsschützer weiterhin als „von der Meinungsfreiheit gedeckt“ vom Gericht gedeckt sind. So vereint mit dem Antikommunismus des Inlandsgeheimdienstes, feiert die taz die Diffamierungen gegen die MLPD. Für diese Allianz wird auch der Anspruch aufgegeben, einer angeblich unabhängigen und demokratischen Gesinnung zu folgen. Die Redakteure machen sich so zum Handlanger jener, die ihren „Dienst“ auch darin sehen u.a. die NSU-Mordserie zu ermöglichen. Im Urteil des Essener Landgerichts ist nicht die MLPD mit „roten Fahnen untergegangen“, wie es die taz gerne hätte. Vielmehr wurde ein Teilerfolg erreicht, wurde eine Bresche in der Allmachtphantasien der „Schlapphüte“ geschlagen. Das ist das Neue. Alt und bekannt ist daneben, dass die Justiz weiter antikommunistischen Ammenmärchen der Geheimdienste über die MLPD ungestraft lassen will. Sich über das Neue zu freuen und das Alte in diesem Urteil zu brandmarken ist aber für die taz offenbar undenkbar. Ganz im Geist und Sinne der antikommunistischen deutschen Staatsdoktrin bemühen sich die Autoren, dem bisher ungeschriebene Gesetz weiter Geltung zu verschaffen, wonach über Marxisten-Leninisten jede Lüge und Beleidigung verbreitet werden darf. Eine wahrhaft große journalistische Leistung, was die taz doch für mutige Redakteure hat.

  • RM
    Reinhardt Meyer

    Man kann wohl kaum davon reden, dass die MLPD mit „roten Fahnen untergegangen“ sei, wenn der beklagte Schöningh-Verlag sofort nach der Urteilsverkündung das Buch vom Markt genommen hat. Mit dem Urteil wurde ein Grundsatz durchbrochen, nämlich dass der Verfassungsschutz ungehindert über die MLPD Lügen, Halbwahrheiten und Verleumdungen verbreiten kann, und diese von bestimmten Medien begierig aufgesaugt werden, sofern sie nicht – was bislang weit verbreitete Praxis war – die MLPD einfach totschweigen. Auch am zweiten Prozesstag wurden die Lügen des angeblichen Zeugen Ulrich Baursch vom Gericht nicht als Entlastung für die Beklagten akzeptiert. Dass nicht sämtliche Verleumdungen der MLPD vom Gericht als „unzulässig“ qualifiziert wurden, kann jedoch keinesfalls als Bestätigung für deren Stichhaltigkeit angesehen werden. Das Gericht qualifizierte sie im Kern als „Schmähkritik“ deren Unzulässigkeitsgrenze allerdings nicht überschritten worden sei. Stefan Engel, Vorsitzender der MLPD erklärte dazu: „Während der Verhandlungen war dies weder Gegenstand der Beweisaufnahme noch wurde es in irgendeiner Form belegt. Einen solchen Pseudovergleich werden wir nicht im Raum stehen lassen“. Nachzulesen auf www.rf-news.de. Dass für die MLPD die Frage der proletarischen Denkweise von grundlegender Bedeutung ist, lässt sich einfach beantworten: Mit einer kleinbürgerlichen Denkweise kann der Sozialismus nicht aufgebaut werden, er wird zerstört. Genau das war in der ehemaligen Sowjetunion und DDR der Fall, und die MLPD hat daraus positive Schlussfolgerungen gezogen. So heißt es im Parteistatut: „Das System der Selbstkontrolle der Partei zur Organisierung der Überlegenheit der proletarischen Denkweise im Kampf gegen die kleinbürgerliche Denkweise ist ein charakteristisches Merkmal der MLPD als Partei neuen Typs.“

  • A
    Arbeiter

    Warum ist es skurril wenn eine politische Partei sich gegen Diffamierungen von "Verfassungsschutz"-Autoren wehrt?

     

    Da ich vielleicht als Arbeiter das Wort "skurril" nicht verstanden habe, schaute ich im Duden nach: skurril heißt "Sonderbar, absonderlich anmutend, auf lächerliche oder befremdende Weise eigenwillig; seltsam."

     

    Seltsam ist also nach der Logik, sich zu wehren gegen Unterstellungen "Maoistische Gehirnwäsche zu betreiben, an Stalin und Mao gemahnenden Personenkult zu entwickeln, Intellektuellenfeidndlichkeit zu praktizieren" und einiges mehr an antikommunistischer Propaganda.

     

    Normal wäre die MLPD wenn sie sich nach solcherlei Attacken in die Ecke stellen würde und sich schämen ? Oder am Besten selbstauflösen, wie es die mehr als 100 anderen gescheiterten ML-Gruppierungen seit den späten 1960er Jahren es vormachten?

     

    Skurril ist wohl eher, eine derartige Parteipolitik für normal zu erachten!

     

    Trotz des kleinen Teilerfolg ist es doch ein Erfolg, dass dieser reaktionäre Geheimdienst "Verfassungsschutz" und seine Akteure endlich mal überhaupt eine Schlappe erlitten. Ich hoffe im Rahmen des Münchner NSU-Prozess folgen weitere Schlappen!

  • AK
    Arno Klönne

    Der eher skurrile Rechtsstreit zwischen der MLPD und den Verfassern bzw. dem Verlag des Buches über "Linksextremismus" als "Deutschlands unterschätzte Gefahr" ist weniger interessant als die Unseriösität, mit der in dem Druckwerk das Thema behandelt wird, unter dem Anschein wissenschaftlicher Vorgehensweise. Ein Beispiel: Rosa Luxemburg wird darin als fanatische Zerstörerin der Weimarer Republik dargestellt. Die Autoren kümmert es nicht, daß zur Nationalversammlung, aus der die Weimarer Verfassung und das Weimarer Politiksystem hervorgingen, erst gewählt wurde, als Rosa Luxemburg schon ermordet war.

    Erstaunlich ist, daß dieses historisch-politisch verbildende Werk in einem Verlag erscheinen konnte, der ansonsten gediegene wissenschaftliche Literatur herausbringt. Offenbar macht die Kritikfähigkeit eines Lektorats Pause,wenn ein gelernter Verfassungschützer als Autor auftritt und für die Gefährlichkeit einer linken Partei als Beweismittel anführt, diese habe der ihr nahestehenden Stiftung den Namen von Rosa Luxemburg gegeben.

    Verwunderlich auch, daß eine öffentliche Auseinandersetzung mit solcherart publizistischem "Verfassungsschutz" nicht stattfindet.

  • A
    Antibolschewik

    Hallo TAZ-Bolschewiken!

     

    Das ist aber wenig Unterstützung für eine Geschwisterpartei wie die widerliche MLPD...

     

    In einer Demokratie können sich viele verirrte Ideologen austoben...

  • D
    dop

    „Linksextrem – Deutschlands unterschätzte Gefahr“- geschrieben von zwei ehemaligen Verfassungsschützern (welche Verfassung eigentlich?). Soll das Satire sein :D