Öffentlicher Dienst: Senat will nicht diskriminieren

Der Passus, der Schwerbehinderte von Bewerbungen ausgrenzt, wird in einer Senatsdrucksache gestrichen. Die Grünen bleiben trotzdem erst mal misstrauisch.

Sollen laut Senat doch eine Chance auf Bewerbung erhalten: Menschen mit Behinderung. Bild: dpa

Der Hamburger Senat hat in seiner Drucksache „Personalwirtschaftliche Maßnahmen“ einen umstrittenen Passus zur Ausgrenzung von Schwerbehinderten als Bewerber im öffentlichen Dienst gestrichen. Das geht aus der verabschiedeten Fassung hervor, die nicht öffentlich ist, der taz und dem Abgeordneten Anjes Tjarks (Grüne) jedoch vorliegt. Demnach dürfen Hamburgs Behörden im Jahr 2013 zwar erstmalig nur hausintern ausschreiben, aber davon, dass diese freien Stellen nicht mehr von der Arbeitsagentur an schwerbehinderte Interessenten gemeldet werden, ist nicht mehr die Rede.

Dieser Passus war dem Grünen-Politiker Tjarks im September übel aufgestoßen, als er eine interne Entwurfsfassung in die Hände bekam. Die Autoren der Drucksache wiesen dort auf den Widerspruch zum Paragraf 82 des 9. Sozialgesetzbuch hin, der Schwerbehinderten das Recht einräumt, von freien Stellen bei öffentlichen Arbeitgebern zu erfahren und auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Dies soll deren Chancen erhöhen, auf ihre Möglichkeiten und Qualitäten aufmerksam zu machen. Die Drucksache wies lakonisch auf ein „rechtliches Risiko“ hin, dass die Stadt wegen Diskriminierung verklagt werden könne. Dies, so hieß es zynisch, sei „hinnehmbar“.

Der auf Behindertenrecht spezialisierte Jurist Oliver Tolmein kritisierte das im taz-Interview als „rechtlich im hohen Maße bedenklich“ und politisch nicht akzeptabel. Gebe es doch wichtige Behörden in der Stadt, die nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Quote von fünf Prozent schwerbehinderter Beschäftigter erreichten. Auch der Sprecher der „Aktion Mensch“, Martin Georgi, mahnte an, die Stadt habe als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion und müsse die Quote der schwerbehinderten Beschäftigten erhöhen.

In Hamburg leben laut Senat etwa 56.000 schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter. Das geht aus dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention hervor.

Rund 27.000 von ihnen arbeiten auf dem freien Arbeitsmarkt.

Rund 4.080 arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen.

3.572 schwerbehinderte Menschen waren im September 2011 arbeitslos gemeldet.

In der Hamburger Verwaltung sind 4.291 behinderte Menschen beschäftigt. Stadtweit liegt die Quote bei 6,2 Prozent.

Die Kultur- und die Sozialbehörde liegen mit je einer Quote von 16 Prozent an der Spitze, gefolgt vom Senatsamt und dem Bezirk Wandsbek mit je 14,4 Prozent.

Am wenigsten Behinderte beschäftigen Innen- und Schulbehörde (2,82 und 3,78 Prozent).

Öffentliche Äußerungen des Senats gab es zu dieser Drucksache nicht. Doch auf eine schriftliche Antwort auf eine Anfrage von Tjarks vom Dezember heißt es nun schlicht, dass Stellenausschreibungen nicht mehr an die Arbeitsagentur zur Weitergabe an Schwerbehinderte übermittelt werden sollen, sei „nicht Gegenstand der Drucksache“. Die bisherigen Regelungen würden „nicht verändert“.

„Das klingt erst mal positiv“, sagt Tjarks. Doch die insgesamt ausweichenden Antworten und die Geheimhaltung des Beschlusses machten ihn „misstrauisch“. Denn es sei nicht nachvollziehbar, welchen Sinn die neue Regelung der internen Ausschreibung sonst haben soll.

In einer neuen Anfrage verlangt Tjarks deshalb noch einmal dezidiert zu wissen, wie die künftige Praxis aussehen soll und ob wirklich alle freien Stellen weiter an Schwerbehinderte gemeldet werden. „Ich möchte ausschließen, dass der Senat hier einfach nur die behindertenfreundliche Begründung gestrichen hat“, so der Grüne. „Denn das wäre ein handfester Skandal.“ Andererseits wäre es erfreulich, wenn die geplante behindertenfeindliche Regelung durch öffentliche Intervention „gekippt“ sei.

Das zuständige Personalamt wollte sich am Freitag zu der Frage, was denn nun geplant sei, nicht äußern. Eben weil die Grünen eine Anfrage gestellt hätten, könne man dem nicht vorgreifen. Aus der Behörde hört man aber, man habe den Passus gestrichen, um die daraus resultierenden Einschränkungen für Schwerbehinderte zu beseitigen.

Die Möglichkeit einer rein internen Stellenausschreibung, bei der beispielsweise die Wirtschaftsbehörde eine freie Stelle mit einem der 590 verbliebenen Mitarbeiter besetzt, ergebe aber sehr wohl Sinn, da der Senat das Ziel habe, im Jahr 250 Stellen abzubauen. Denn andernfalls würden die Stellen nach dem Prinzip der „Bestenauslese“ oft mit Bewerbern aus Nachbarbehörden aufgefüllt, sodass der Einspareffekt ausbleibe.

Auch Rechtsanwalt Tolmein sieht in der neuen Drucksache ein Einlenken des Senats. Gleichwohl befürchtet er, dass eine bereichsinterne Ausschreibung es Behörden ermögliche, das Profil einer Stelle sehr eng zu fassen. Das führe dazu, dass externe schwerbehinderte Bewerber „keine echte Chance haben“.

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