Mögliches Leck bei Thüringer Polizei: Nicht rauchen, nicht essen
Auf der Suche nach einem Leck bei der Thüringer Polizei zum Papstbesuch 2011 geraten auch zwei Journalisten in den Fokus der Ermittlungen.
Mit aller kriminalistischen Raffinesse hat die Thüringer Polizei den Kontakt eines Saalfelder Polizisten zu zwei Rundfunkjournalisten rekonstruiert. So wollte sie ein Leck in der Thüringer Polizei finden und stopfen. Dies geht aus dem 58-seitigen Schlussbericht der Ermittlungen hervor, der der taz vorliegt.
Dem Saalfelder Kriminalbeamten Rainer K. wird die Verletzung von Dienstgeheimnissen vorgeworfen, ein Delikt, auf das bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe steht. Er soll interne Polizeiunterlagen im Zusammenhang mit dem Papstbesuch an die MDR-Journalisten Ludwig Kendzia und Axel Hemmerling weitergegeben haben.
Drei Tage bevor der Papst im September 2011 Thüringen besuchte, berichtete der Mitteldeutsche Rundfunk Details aus dem Sicherheitskonzept der Polizei. Den Journalisten lag der 61-seitige geheime Einsatzbefehl vor.
Und einige Wochen später zitierte der MDR aus einem internen Polizeiprotokoll, wonach die Beamten ermahnt wurden, beim Papstbesuch im Dienst nicht zu rauchen, nicht zu essen und auch sonst Haltung zu bewahren. Der Saalfelder Personalrat Rainer K. brachte in der MDR-Sendung den spektakulären Verdacht auf, dass die Polizei mit Hilfe von Videoaufnahmen den eigenen Kollegen hinterherspioniere, um Disziplinarverstöße ahnden zu können. Relativ schnell geriet Polizei-Personalrat K. in Verdacht, dass er den Journalisten das Protokoll selbst gesteckt hatte. Aber hatte er auch den geheimen Einsatzbefehl weitergegeben?
Verdacht auf Spionage
Die Thüringer Polizei wertete den Verrat des Einsatzbefehls als sehr gravierend. Das Leck habe nicht nur das Vertrauen der deutschen Öffentlichkeit in die Thüringer Polizei erschüttert, sondern auch das des Papstes. Die Gefahr von Anschlägen sei gestiegen, das BKA musste kurzfristig alle Passwörter für den Einsatz ändern.
Mit der Aufklärung wurde eine Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizei in Suhl beauftragt – die ganze Arbeit geleistet hat. Bei K. wurden – mit richterlichem Beschluss – die Wohnung, das Auto und die Diensträume durchsucht. Die Ermittler werteten zwei Smartphones, ein Laptop und eine Sicherheits-Festplatte aus.
Wohnung durchsucht
Daraus ergab sich angeblich, dass K. ein gewisses Vertrauensverhältnis zu den Journalisten hatte. Immerhin war er bereit, sich „konspirativ“ mit Kendzia zu treffen. Einmal sprach er ihn als „Kollegen“ an, und beim sozialen Netzwerk Facebook registrierte er sich als „Freund“ von Kendzia. Aus den Verbindungsdaten des Handyverkehrs wurden Bewegungsbilder erstellt, die ergaben, dass K. am Tag vor der MDR-Sendung in Erfurt war und in der thüringischen Landeshauptstadt eine Kopie des Einsatzbefehl überreicht haben könnte. Handfeste Beweise gab es aber nicht. Es ist nicht einmal sicher, dass K. die fragliche Version des Einsatzbefehls überhaupt besaß. Mindestens 571 Polizeibeamte hatten Zugriff darauf.
Grundsätzlich sind solche Ermittlungen zulässig. Die Thüringer Polizei hat immerhin aus dem Cicero-Skandal gelernt und weder Einrichtungen des Mitteldeutschen Rundfunks durchsucht noch die Journalisten abgehört, um deren Quelle zu finden. Korrekterweise hat sie das Leck auf der Polizeiseite gesucht.
Exempel statuiert?
Allerdings kann das Ausmaß der Ausforschung von K.s Kontakten zu Kendzia und Hemmerling durchaus Stirnrunzeln verursachen. Wer den Bericht der Suhler Kripo liest, kann den Eindruck gewinnen, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Schließlich gab es bei der Thüringer Polizei seit 2009 mindestens acht Fälle von Geheimnisverrat an Medien – sechs Mal war dabei Kendzia involviert, zwei Mal Hemmerling.
Und sollte K. wegen Geheimnisverrats angeklagt werden, könnte dies auch noch Folgen für die Journalisten Kendzia und Hemmerling haben.
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