zensur : Pogo muss laufen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die einzig richtige Entscheidung getroffen: Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) muss den wenig spektakulären Werbespot der wenig neuen Anarchistischen Pogo-Partei Deutschland (APPD) laufen lassen. Der versuchte Sendestopp durch die öffentlich-rechtliche Sendestation ist ein politischer Skandal.
KOMMENTAR VONCHRISTOPH SCHURIAN
Bei der Ablehnung des Punkspots berief sich die Rundfunkanstalt – wie zuvor schon das ZDF – auf eine angebliche Gesetzeswidrigkeit und Jugendgefährdung des Werbefilmchens, das, hektisch geschnitten, nackte Oberkörper, Bierdosen, Spritzen, Tierfutter, Abbrucharbeiten aneinander reiht. Die beiden staatlichen Fernsehsender haben damit etwas versucht, was ihnen das Grundgesetz verbietet: „Eine Zensur findet nicht statt.“
Gut, dass sich die Verwaltungsrichter in Münster nicht vom Geschmack, sondern dem Recht auf Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung leiten ließen. Hoffentlich wird auch das ZDF zum Abspielen gezwungen: Wer von den Fernsehmächtigen in Köln oder Mainz in dem schrillen Werbestreifchen tatsächlich Gesetzesverstöße erkennt, dürfte sich selbst sein eigenes Vorabendprogramm kaum ansehen können.
Wo eine Zensurdiskussion angebracht gewesen wäre: Während die Moralhüter die fröhlichen Punks stoppen wollten, winkten sie eklige NPD-Spots einfach durch. Dabei ertönt hier die erste Strophe der Nationalhymne „von der Maas bis ...“