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verspätungenEuGH stärkt Rechte von Flugpassagieren

Der Ärger fliegt mit Foto: dpa

BRÜSSEL | Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat erneut die Rechte von Fluggästen gestärkt. Fluggesellschaften müssen Passagieren auch im Falle von unerwarteten technischen Problemen eine Entschädigung bei Verspätung zahlen. Ausgenommen seien davon nicht erkennbare Konstruktionsfehler, welche die Flugsicherheit gefährdeten, Sabotageakte oder Terrorangriffe, urteilte der EuGH gestern. Fluggäste hätten davon abgesehen aber je nach Entfernung das Recht auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro. (rtr)

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