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Archiv-Artikel

unterm strich

Eine eilige Meldung der Kollegen von der dpa: Nach dem Tier- und Umweltschutz sollte nach Auffassung der Enquete-Kommission des Bundestages „Kultur in Deutschland“ auch die Kultur Verfassungsrang erhalten und als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden. Darauf verständigten sich die kulturpolitischen Parlamentarier, wie die Deutsche Presse-Agentur am Montag aus informierten Kreisen erfuhr.

Einzelheiten dazu sollen, wie die Kollegen weiter ausführen, in Kürze auf einer Pressekonferenz mitgeteilt werden. Die Kommission hatte dazu am 20. September mehrere Staatsrechtler angehört, die allerdings geteilter Meinung waren. Einige Experten schlugen eine Ergänzung des Artikels 20 des Grundgesetzes (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) in Anlehnung an ähnliche Bestimmungen in anderen Ländern vor: „Der Staat schützt und fördert die Kultur.“

Andere Staatsrechtler sprachen sich dagegen aus. Sie nannten eine so genannte Staatszielbestimmung für Kultur im Verfassungsrang überflüssig oder gar gefährlich. Eine Verfassungsklausel Kultur hätte bedeutende Konsequenzen für die Kulturhoheit der Länder und der Volksvertreter, weil er ihren Gestaltungsspielraum einengen würde. „Sie gäben dem Gesetzgeber und den Richtern eine Macht, die nicht kontrollierbar ist“, hieß es.

„Wenn das in der Verfassung steht, bestimmen Sie nicht mehr über die Kulturförderung, sondern Karlsruhe“, meinte Ulrich Karpen von der Universität Hamburg.

Die Vorsitzende der Enquete-Kommission, Gitta Connemann (CDU), sagte nach der Anhörung: „Mit Kultur als Staatsziel haben wir kaum etwas zu verlieren, sondern nur zu gewinnen, und sei es nur im Gewicht einer Gänsefeder.“ Was sie damit wohl meint?