schimpansenrechte : Rettungsaktion für „Hiasl“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wird sich mit den Rechten von Schimpansen beschäftigen müssen. Der in Österreich beheimatete Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat den Gerichtshof angerufen, um einen Schimpansen zu einer eigenständigen Person erklären zu lassen. Mit dem gleichen Begehren waren die Tierrechtler zuvor schon bei mehreren Gerichten gescheitert. Zuletzt entschied das Oberste Gericht in Wien gegen die Tierechtler. Jetzt ist der Menschengerichtshof in Brüssel der letzte Ausweg. „Menschenrechte für Tiere“ ist schon seit Jahren einer der zentralen Forderungen von Tierrechtlern weltweit. Insbesondere Menschenaffen sollen diesen Schutz erhalten. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass unsere nächsten Verwandten als Versuchstiere enden. Bei der Klage aus Österreich geht es jedoch in erster Linie um Geld. Dem Tierschutzverein geht das Geld aus, und er kann den in seiner Obhut befindlichen Schimpansen „Hiasl“ nicht mehr halten. Sollte der Verein dichtgemacht werden, könnte Hiasl ins Ausland verkauft werden, befürchten die Tierschützer. Er könne aus wirtschaftlichen Gründen sogar getötet werden, sagte ein Rechtsberater des Vereins. Um das zu verhindern, wollten die Tierschützer dem 26 Jahre alten Schimpansen einen Vormund zur Seite stellen, der gezielt Spenden für den Unterhalt des Tieres einwirbt. Ein Vormund für Tiere ist jedoch rechtlich in Österreich nicht möglich. Das geht nur für Personen. Deshalb ziehen die Tierrechtler jetzt vor das Menschenrechtsgericht. WLF