■ Berliner Telegramm: "Coca-Cola"-Banner bald über der Grundschule?
Werbung ist an Schulen künftig grundsätzlich zulässig. Allerdings müssen die „Botschaften“ mit dem Unterrichts- und Erziehungsauftrag vereinbar sein, wie Schulsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage betonte. Werbung für Alkohol, Zigaretten und politische Parteien bleibe weiter tabu. Rechtsgrundlage ist die vom Senat erlassene Allgemeine Anweisung über Werbung, Handel, Sammlungen und politische Betätigung in und mit Einrichtungen des Landes Berlin vom 10. Juni 1997. Ein Rundschreiben gibt den Schulen weitere Hinweise. Der Senat bewilligt zwar auch künftig Mittel für die Grundausstattung der Schulen. In Eigenregie eingenommene Gelder sollen aber bei den Einrichtungen bleiben. Dadurch könne es dazu kommen, daß erfolgreich wirtschaftende Schule finanziell besser ausgestattet sind als andere. ADN
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