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Archiv-Artikel

prostitutionsgesetz Legalisierung schützt

Ein Beruf wie jeder andere kann Prostitution nie werden, denn eine Karriere als Hure hat mit Sicherheit keine Frau angestrebt. Vor den Gefahren ihres Berufsalltags kann schützen kann sie dennoch nur die gesetzliche Akzeptanz. Deshalb ist eine Verbesserung des Prostitutionsgesetzes überfällig, denn fast überall in Deutschland müssen sich die Sexarbeiterinnen nach der offiziellen Legalisierung der Prostitution in einer Grauzone bewegen. Bordelle brauchen bislang keine Gewerbegenehmigung – einheitlichen Arbeitsbedingungen und grundlegenden Standards wird so eine Absage erteilt. Der Vorstoß der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ist deshalb richtig.

KOMMENTAR VON MIRIAM BUNJES

In einem entscheidenden Punkt ist sie jedoch nicht konsequent und wiederholt die Doppelmoral ihrer Partei. Die Freier von Zwangsprostituierten sollen in Zukunft bestraft werden. Das hört sich zunächst richtig an. Zwangsprostitution ist bezahlte Vergewaltigung und damit ein menschenverachtendes Verbrechen. Für Freier ist eine Zwangsprostituierte aber kaum von einer normalen Prostituierten zu unterscheiden. Sie bezahlen für ihre Machtbefriedigung und gehen wieder. Widerlich, aber so läuft der Beruf.

Entweder man verurteilt generell die Benutzung von Frauen, dann müssten alle Freier mit einem Bein im Gefängnis stehen. Oder man konzentriert sich bei der Bekämpfung von Menschenhandel auf die, die die Frauen in die Zwangslage gebracht haben. Die Angst vor Strafe wird die wenigen Freier, die es überhaupt interessiert, was eine Hure wirklich fühlt, davon abschrecken, Verdächtiges bei der Polizei zu melden. Mehr Schutz für die Frauen bedeutet dieser Vorstoß also nicht, er kann sogar das Gegenteil erreichen. Arbeiten Prostituierte unter rechtlich gesicherten kontrollierten Bedingungen, kann sich die Polizei auf entscheidendere Dinge konzentrieren: die schwierige Suche nach den Händlern.