pressefreiheit : Die Presse und ihre Fesseln
VON JULIANE WIEDEMEIER
Die chinesische Presselandschaft hat sich gut getarnt: Bunt und vielseitig kommt sie am Zeitungskiosk daher. Die Zeiten, in denen das Zentralorgan Renmin Ribao als einzige Informationsquelle diente, sind längst vorbei. Mehr als 100 Millionen Exemplare der über 2.000 Zeitungstitel verkaufen täglich. Dazu kommt eine Vielzahl an Zeitschriften, unter denen Namen wie Elle oder Cosmopolitan auch deutschen LeserInnen vertraut sind.
Chinas Öffnung nach außen hat auch die Medienlandschaft verändert. Die unter Mao Tse-tung stark subventionierten staatlichen Blätter wurden unter Deng Xiaoping dem Markt angepasst, ohne jedoch die staatliche Kontrolle aufzugeben. Bis heute ist ein Engagement rein privatwirtschaftlicher Verleger verboten, alle Zeitungen sind in staatlicher Hand. Ausländer können nur Lizenzen an chinesische Partner vergeben, die dann etwa die chinesische Elle herausgeben, die sich dem chinesischen Recht und der Zensur unterordnen muss.
Darüber hinaus kontrolliert die Kommunistische Partei den gesamten Nachrichtenfluss. Sie bestimmt Tabuthemen ebenso wie zu Veröffentlichendes. Zusätzlich arbeitet die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua, die der KP-Propagandabteilung untersteht, als Informationsfilter: Sie allein darf Nachrichten in und über China sammeln und verbreiten sowie alle Meldungen ausländischer Agenturen an die chinesischen Medien weitergeben. Internationale Zeitungen werden nur begrenzt importiert und sind für die meisten Chinesen unerreichbar. Als Ersatz für das außerhalb von Luxushotels nicht zu empfangende ausländische Fernsehen produziert das Staatsfernsehen mit CCTV-9 ein eigenes englischsprachiges Programm. Das Internet steht seit 2003 nur zensiert zur Verfügung. Als Journalist kann in China nur arbeiten, wer eine staatliche Lizenz besitzt.
Die Medien haben sich immer noch nach dem Prinzip dangxing yuanze zu richten, dem zufolge sie Ideologie und Herrschaftsanspruch der KP akzeptieren und propagieren müssen. Eine Kontrollfunktion als Vierte Gewalt im Staat ist nicht vorgesehen.