neues wahlrecht : Kleinmut kommt nach dem Fall
Erst knallt die CDU mit der Peitsche, jetzt kommt sie mit dem Zuckerbrot. Die Rüge des höchsten Hamburger Gerichts, dass die Bürgerschaftsmehrheit ein teilweise verfassungswidriges Wahlrecht durchgedrückt habe, zwingt die Union zurück an den Verhandlungstisch. Kleinmut kommt nach dem Fall.
KOMMENTAR VON SVEN-MICHAEL VEIT
Der gestern vorgelegte Entwurf dürfte – auf den ersten journalistischen Blick – den Vorgaben des Verfassungsgerichts Genüge tun. Dazu aber bleibt die Expertenanhörung vor der Bürgerschaft abzuwarten. Juristen sehen ja manches anders, als der gesunde Menschenverstand erwartet.
Mit dem Verzicht auf die Relevanzschwelle aber sollte der größte rechtliche Stolperstein beseitigt worden sein. Jede Stimme soll gleich viel wert sein, das ist schon mal ein Fortschritt.
Auf einem anderen Blatt steht, das Unterlaufen des per Volksentscheides eingeführten Wahlrechts weiter für polit-ethisch bedenklich zu halten. Rechtlich aber ist dies ohne Belang.
Vordringlich ist nun, dass alle drei Fraktionen in der Bürgerschaft bis Anfang Juli einen Konsens finden. Die Listenaufstellungen der Parteien beginnen schon übermorgen, bis zur Wahl im Februar sind es keine neun Monate mehr. Und die muss auf juristisch und politisch unstrittiger Grundlage stattfinden.
Sonst droht dort der Urnengang für die politische Kultur.