piwik no script img

Archiv-Artikel

miethai Der neue Mietenspiegel kommt

Knapp eine halbe Million Mietwohnungen werden durch den Hamburger Mietenspiegel repräsentiert, der heute erscheint. Für die über 800.000 Mieterinnen und Mieter dieser so genannten preisfreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern bedeutet das meist auch eine Mieterhöhung, die pünktlich zum Weihnachtsfest ins Haus flattert.

Alle zwei Jahre werden die Daten für einen neuen Mietenspiegel erhoben. Die „ortsübliche Vergleichsmiete“ soll dort abgebildet werden. Zum Unverständnis vieler Mieter fallen jedoch solche Mieten aus der Berechnung heraus, die in den letzten vier Jahren nicht erhöht wurden. Das liegt an der gesetzlichen Definition der ortsüblichen Vergleichsmiete in § 558 Absatz 2 BGB, ist also keine Hamburger Spezialität. Dennoch ist es ein Ärgernis, weil dadurch viele, zumeist günstige Mieten keinen Eingang in den Mietenspiegel finden.

In mehreren tausend Interviews wurden zu gleichen Teilen Mieter und Vermieter zu ihrer Miete am Stichtag 1.4.2007 befragt. Die gewonnenen Daten werden in die Tabelle des Mietenspiegels nach Baualter, Größe, Wohnlage und Ausstattung (Heizung/Bad) einsortiert. Mit welcher Methode der Mietenspiegel erstellt wird und wie zum Beispiel Ausreißermieten herausgefiltert werden, welche Ausstattungsmerkmale erfasst werden, wie die Wohnlage definiert werden soll – unter anderem diese Fragen werden im Arbeitskreis Mietenspiegel diskutiert. Entschieden werden diese Fragen allerdings allein von der Baubehörde, unter deren Leitung dieses Gremium, bestehend aus Mietervereinen, Vermieterverbänden, Maklern, Richtern und dem Landesdatenschutzbeauftragten, tagt.

Auch wenn es sich um ein Mieterhöhungsinstrument handelt –Vorteil des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels ist, dass Vermieter die Werte des Mietenspiegels bei Begründung ihrer Mieterhöhungen nennen müssen. Sonst könnten Vermieter sich auf so genannte Mieterdatenbanken, gesammelt meist von Grundeigentümerverbänden, oder auf drei Vergleichswohnungen – sogar aus dem eigenen Bestand – oder auf ein Sachverständigengutachten beziehen. Alles Quellen, die Mieter nicht überprüfen könnten.

Wer eine Mieterhöhung bekommt, erhält erste Tipps unter www.mhmhamburg.de. Die Wohnlage, die in einem Verzeichnis der Baubehörde für jeden Häuserblock Hamburgs festgelegt wird, kann unter www.wohnort.hamburg.de oder bei MhM unter ☎ 431 39 40 erfragt werden. SYLVIA SONNEMANN

Der neue Mietenspiegel erscheint heute. Wir veröffentlichen ihn am Samstag in der taz.

SYLVIA SONNEMANN ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, ☎  431 39 40, www.mhm-hamburg.de.