miethai: betriebskosten : Belege prüfen!
Heiz- und Betriebskostenabrechnungen sind nicht selten falsch. Häufig werden mit der Abrechnung Kosten auf die Mieter abgewälzt, die eigentlich der Vermieter selbst oder ein Gewerbebetrieb im Objekt zu tragen hätte. Zweifel an der Abrechnung sind daher oft berechtigt. Einige können durch die Prüfung der Originalbelege beim Vermieter beseitigt werden. Darauf besteht ein rechtlicher Anspruch (§ 259 BGB). Auch ein Bekannter oder eine andere Person kann damit beauftragt werden.
Der Vermieter darf die Prüfung der Belege nicht mit dem Argument des Datenschutzes zurückweisen – noch nicht einmal bei Gehaltsunterlagen, die den Hausmeister betreffen. Wohnt der Vermieter nicht im gleichen Ort, kann der Mieter die Zusendung von Belegkopien verlangen. Für Sozialwohnungen gilt dieses Recht unabhängig vom Wohnort des Vermieters. Allerdings kann der Vermieter dann die Kopierkosten in Rechnung stellen. Manche Gerichte halten hierbei sogar einen Preis von bis zu 50 Cent pro Kopie für gerechtfertigt.
Auch wenn eine Belegeinsicht zeitaufwendig ist, so ist sie doch zu empfehlen. Denn neben der Aufdeckung von falschen Belegen wird oft erst beim Blick in die Unterlagen deutlich, wofür der Vermieter das Geld der Mieter ausgibt. Auch macht der Blick in die Verträge mit dem Hausmeister oder der Reinigungsfirma immer wieder deutlich, dass diese nur einen Teil der vertraglich vereinbarten Arbeiten verrichten.
Solange die Belege nicht vorgelegt werden, ist eine Nachzahlung nicht fällig. Sollte eine gerichtliche Klärung der Abrechnung wahrscheinlich sein, dann ist die Belegprüfung fast unumgänglich. Denn wenn die Belege nicht geprüft wurden, unterstellen die Gerichte Mietern oft mangelnden Aufklärungswillen.
ACHIM WOENS ist Berater bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, ☎ 431 39 40, www.mhmhamburg.de