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Archiv-Artikel

miethai: Hauswartkosten Reparaturen bleiben beim Vermieter

Neben der Kaltmiete und den Heizkosten belasten zunehmend die Betriebskosten die Geldbeutel der Mieter. Meistens wird über diese Nebenkosten jährlich durch den Vermieter abgerechnet. Nach den Regelungen der meisten Mietverträge dürfen Hauswartkosten regelmäßig auf Mieter umgelegt werden. Allerdings nur dann, wenn sie nicht durch Instandhaltung und -setzung, Schönheitsreparaturen oder Hausverwaltung verursacht wurden.

Die Entlohnung des Hauswarts für solche Arbeiten fällt in die Vermietersphäre und ist nicht umlagefähig. Bezahlen müssen Mieter daher lediglich die Kosten für die verbleibenden Tätigkeiten des Hauswarts, beispielsweise für Kontroll- und Prüfarbeiten. Kaum einer Nebenkostenabrechnung lässt sich jedoch entnehmen, wie der Vermieter den Betrag der Position Hauswart ermittelt hat und ob umlegbare und nicht umlegbare Kosten getrennt wurden.

In einer gerade erst veröffentlichen Entscheidung vom 20. 2. 2008 (VIII ZR 27/07) hat der Bundesgerichtshof zur Betriebskostenposition „Hauswart“ erneut klargestellt, dass eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung die umlagefähigen Hauswartkosten einerseits und die nicht umlagefähigen Kosten anderseits nachvollziehbar aufschlüsseln und so eine Berechnung ermöglichen muss. Entscheidend ist dabei nicht der Hauswartvertrag, sondern der tatsächliche Zeitaufwand des Hauswarts für die jeweiligen Arbeiten. Auch ein pauschaler Abzug von den Gesamtkosten von beispielsweise 10 Prozent für die nicht umlagefähigen Kosten ist unzulässig, wenn der Mieter die Höhe des Abschlages bezweifelt. Solange der Vermieter diesen Anforderungen nicht gerecht wird, kann die Zahlung der Kosten verweigert werden.

Manchmal haben Mieter sogar den Eindruck, der Hausmeister existiert gar nicht, arbeitet schlecht oder wird unwirtschaftlich hoch bezahlt. Dieser Verdacht muss durch die Mieter etwa über die Einsicht in Hauswartverträge, Abrechnungsbelege und Stundenzettel geklärt werden. Wer mehr als die in Hamburg üblichen 0,16 bis 0,18 Euro pro m und Monat für den Hauswart zahlt, sollte eine Überprüfung erwägen. MARC MEYER

MARC MEYER ist Jurist bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, ☎ 431 39 40, www.mhm-hamburg.de