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Archiv-Artikel

miethai & coRecht auf Fernsehen Satellitenschüssel auf dem Balkon

Nicht jede/r ist mit seinem Fernseher ans Kabelnetz angeschlossen und wenn doch: über Kabelanschluss lassen sich längst nicht alle Programme empfangen. Wer das will – weil er beispielsweise an ausländischen Programmen besonders interessiert ist, der braucht eine Satellitenanlage.

Ob und wann Mieter vom Vermieter die Genehmigung zur Anbringung einer Satellitenanlage statt oder zusätzlich zum Kabel verlangen können, wird von den Gerichten jedoch uneinheitlich beantwortet.

In einem konkreten Fall zeichnet sich in der Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg eine eindeutige Position ab. Das Gericht hat Ende vergangenen Jahres (Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02) erneut bestätigt, dass Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen – Gleiches gilt auch für die Terrasse.

Voraussetzung ist, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff auf die Gebäudesubstanz durch Bohren und Ähnliches verbunden ist.

Muss die Schüssel aber an die Hauswand geschraubt oder aufs Dach gestellt werden, so bleibt es dabei, dass die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss. Allerdings darf er diese unter bestimmten Voraussetzungen nicht verweigern.

Ein Lichtblick für alle Schüsselfreunde: Die EU-Kommission hat bereits vor zwei Jahren in einem Grundsatzpapier die Mitgliedsländer darauf hingewiesen, dass jeder EU-Bürger das Recht habe, die von ihm gewünschten Fernsehprogramme zu empfangen und damit auch ein Recht auf eine Parabolantenne bestehe.

Der diesem Papier zugrunde liegende Grundsatz des freien Warenverkehrs bindet auch die nationalen Gerichte der einzelnen EU-Länder. Konsequent umgesetzt wird diese Position zu einer erweiterten Zulässigkeit von Parabolantennen führen.

Eve Raatschen ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, Tel. 431 39 40, info@mhm-hamburg.de, www.mhm-hamburg.de