lokalkoloratur :
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Radfahrers Frank Bokelmann auf einstweiligen Rechtsschutz vor der Baustellenbeschilderung am Fischmarkt (taz berichtete) abgelehnt. Die Radler auf die Straße zu leiten, sei an dieser Stelle zu gefährlich. Das blaue Radwegschild, das den Radweg benutzungspflichtig mache, gelte seit 1999. Bokelmanns Widerspruch dagegen komme zu spät. Er könne lediglich die Rücknahme des Schildes beantragen, was er aber unterlassen habe. Im Übrigen sei Bokelmanns Klage nicht eilbedürftig. Er rechne ja selbst nicht damit, von der Polizei zur Ordnung gerufen zu werden, wenn er einfach auf der Fahrbahn den Elbhang hinunterbrause. Ein Eilantrag sei erst wieder möglich, „wenn die Polizei mein Verhalten tatsächlich zu beanstanden droht“, schreibt Bokelmann. Dennoch hat er darum gebeten, das Verkehrsschild abzubauen. knö