leserbriefe :
Zwei Stufen höher als in Berlin
■ betr.: „Privilegien feudaler Art“, taz bremen v. 17. 4.
Ich danke für den meines Ermessens überzeugenden Artikel von K. Wolschner. Sicher braucht die Bürgerschaftskanzlei für ihre vielfältigen Verwaltungs-, Informations- und Beratungsleistungen eine professionelle LeiterIn. Das muss aber kein so genannter politischer Beamter sein, den man jederzeit in den einstweiligen und gut versorgten Ruhestand versetzen kann. Zwar ist die Option politischer Beamter verfassungsrechtlich zulässig, aber keineswegs verpflichtend.
In 12 von 16 deutschen Landtagen, darunter Hamburg und Berlin, wird die Parlamentsverwaltung von auf Dauer bestellten Beamten geleitet, weil damit besser gesichert ist, dass sie neutral und ohne parteipolitischen Einfluss allen Abgeordneten, Fraktionen und Ausschüssen dienen. Außerdem ist es unangemessen, dass gerade das Haushaltsnotlageland Bremen den Parlamentsdirektor eine Stufe höher bezahlt als die Hamburgische Bürgerschaft und zwei Stufen höher als das Berliner Abgeordnetenhaus.
Die Bremische Bürgerschaft hat vielleicht auch noch andere Sparpotentiale: Sind die hoch dotierten Fraktionsgeschäftsführer für ein Halbtagsparlament notwendig? Kann die Geschäftsführung nicht, wie anderswo, von parlamentarischen Geschäftsführern, also Abgeordneten miterledigt werden? Oder könnte sie nicht auch von den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden übernommen werden, von denen sich die Bremische Bürgerschaft derzeit zwei pro Fraktion (in Zukunft: pro größerer Fraktion) leistet und auf Staatsräteniveau entschädigt? GERD WINTER, Bremen
Vom Menschsein der Frauer
■ betr.: „Der Wolf und die sieben Geißlein“, taz Bremen v. 12. 4.
Man wünschte sich, dass es der täglichen Blattmacherhektik geschuldet war, die Wilfried Hippen in der Kritik zu „The Grey“ am Ende über die einzige Frau im Film schreiben lässt. Um gleich danach zu bedauern, dass man sich nicht „auf Menschen und Wölfe“ beschränkt habe ... JÜRGEN STAHHLKE, Dörverden