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Schlammpeitzger können keine Schilder lesen

Auch bei Naturschutz-Gebieten müsse es eine Grenze geben, an der der Naturschutz aufhört, bei FFH-Gebieten gehe das genauso, meinte der CDU-Vorsitzende Bernd Neumann gestern auf die Frage, wie man den Schlammpeitzgern klarmachen könne, wo die Grenze ihres FFH-Schutzes verlaufe. Die Bemerkung zeigt, wie wenig sich Politiker auskennen müssen bei den Fragen, über die sie entscheiden.

Die EU fordert mit der FFH-Richtlinie, dass ihr das Vorkommen schützenswerter Arten gemeldet wird. Ob das Gebiet dann unter Schutz gestellt wird, ist die Entscheidung der EU, nicht die des Bundeslandes Bremen. Genau das ist der Unterschied zum deutschen Naturschutz-Recht. Korrekt wäre es, wenn Bremen das gesamte Hollerland melden und gleichzeitig erklären würde, dass ein Streifen aus wirtschaftspolitischen Gründen vom Schutz-Status ausgenommen werden sollte.

Egal, ob die EU auf einem FFH-Schutz für das gesamte Hollerland besteht oder den abgeschnittenen Streifen akzeptiert – für eine Bebauung gibt es weitreichende Hindernisse. Denn jetzt schon steht das Gebiet unter dem Vogelschutz der EU. Es darf nur bebaut werden, wenn weniger schützenswerte Flächen nicht zur Verfügung stehen. Das dürfte bei den vielen deklarierten Technologie-Flächen schwierig werden. Zudem ist auf einem Streifen von 400 Metern kein „Technologie-Stadtteil“ zu gründen.

Das einzige, was den Standort hinter der Autobahn attraktiv macht, ist eben die Nähe zur ihr. Mit Technologie-Politik hat das nichts zu tun – vielleicht hat auch diese Einsicht die CDU bewogen, nachzugeben.

Klaus Wolschner