piwik no script img

Archiv-Artikel

kein kommentar Advantage Becker

Von STG

In letzter Zeit sah er ja auch eher schlecht aus. Irgendwie abgemagert. Hungrig eben. Boris Becker. Unser gar nicht mehr so strauchelnder Liebling. Und wie übel hatten sie ihm mitgespielt: Als „Der gestrauchelte Liebling“ war Deutschlands Sport-Heros der Lächerlichkeit preisgegeben worden. Missbraucht beinah.

Und dann auch noch von der Zeitung mit den klugen Köpfen: Zum Start der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung 2001 hatte das noch gar nicht erschienene Blatt in Film, Funk und Fernsehen mit einer fiktiven Titelseite um LeserInnen gebuhlt. Darauf eben Becker, der Ex-Liebling. Die ein oder andere Plakatwand war auch noch mit dabei.

Macht, so entschied jetzt das Landgericht München, 1.200.000 Euro plus Zinsen vom Verlag der FAZ. Schließlich ist Becker zuvörderst nicht Anlass von Berichterstattung, sondern Werbeträger. Und als solcher kostenpflichtig. 2,3 Millionen Euro sei er wert, hatte Becker selbst im Prozess errechnet. Zumal man ihn ja auch nicht gefragt hatte.

Was Becker weniger freuen dürfte: Vor Gericht zog der Gutachter Ernst M. Benner von der geforderten Summe einfach mal runde 50 Prozent ab. Denn Becker habe bei der FAS-Geburt ja gar keinen aktiven Beitrag geleistet. Und weil ihn diese Passiv-Reklame daher nicht für andere lukrative Aufträge in der weiten Welt der Werbung blockiert hätte, sei der Abschlag eben gerechterweise ziemlich hoch.

Trotzdem ein harter Schlag für die arme FAZ – die jetzt aber bitte nicht wieder anfängt, deshalb RedakteurInnen rauszuschmeißen. Ihr Anwalt hatte nebenbei übrigens ausgeplauscht, dass selbst eine Lichtgestalt wie Günther Jauch sich für nur 20.000 Euro hergegeben habe.

Obwohl – bei Lichte besehen hat die Geschichte der FAS mittlerweile derartige Publicity gebracht, dass die Milliönchen doch gut angelegt waren. STG