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Archiv-Artikel

in kürzeMÜNDLICHE KÜNDIGUNG Nicht rechtskräftig

Eine von einem Mitarbeiter nur mündlich erklärte Kündigung ist nichtig, so das LAG Rheinland-Pfalz in Mainz gestern. Um Arbeitnehmer vor einer voreiligen und unüberlegten Kündigung zu schützen, verlange das Gesetz eine schriftliche Kündigung. Davon könne grundsätzlich nicht abgewichen werden (Az.: 10 Sa 19/04). (dpa)