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Archiv-Artikel

in kürze VERSTÜMMELUNG DROHT Asyl für Dreijährige

Wegen drohender Genitalverstümmelung ist ein dreijähriges Mädchen aus Guinea als Asylbewerberin anerkannt worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, nachdem das Mädchen zuvor erfolglos beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Asyl beantragt hatte. Az. 10a K 5337/01.A) (dpa)