in kürze VERSICHERUNGSLEISTUNG : 6 Monate Klagefrist
Lehnt eine Lebensversicherung Leistungen ab, so kann der Versicherte dagegen lediglich innerhalb eines halben Jahres klagen. Dies geht aus einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss des Oberlandesgerichtes Koblenz hervor (Az.: 10 W 285/02). (dpa)