in kürze SÄUMIGER MIETER : Wasser, marsch
Ein Vermieter darf einem säumigen Mieter nicht einfach das Wasser abdrehen. Der OLG Report bezieht sich auf einen Beschluss des OLG Saarbrücken, wonach es für eine derartige Eigenmächtigkeit keine gesetzliche Erlaubnis gibt. Der Vermieter müsse die Gerichte bemühen, um an sein Geld zu kommen. (Az.: 8 W 205/05-30) (dpa)