in kürze PRAKTIKAAUSGABEN : Urteil: Werbekosten
Ehemalige Hospitanten können die Ausgaben für studienbegleitende Praktika als Werbekosten geltend machen, wenn sie später bei demselben Unternehmen angestellt werden. Dies hat das Finanzgericht Münster (Az.: 6 K 579/99) entschieden. (dpa)