in kürze PAPAGEIENHALTUNG : 35 Vögel sind zu viel
35 Papageien in einer Wohnung müssen die Nachbarn eines Vogelfreundes nicht dulden, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Es wies eine Klage gegen die Kreisverwaltung Trier-Saarburg ab (Az.: 8 A 11802/03. OVG). Diese hatte die Haltung der Tiere untersagt, nachdem sich Nachbarn beschwert hatten. (dpa)