in kürze OPFER VON ARBEITSUNFALL : Kein Schmerzensgeld
Ein Arbeitnehmer hat nach einem Arbeitsunfall grundsätzlich keinen Anspruch darauf, von seinem Chef oder einem Kollegen Schmerzensgeld zu bekommen, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Verletzung vorsätzlich erfolgte (Az.: 6 Sa 839/04). (dpa)