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Archiv-Artikel

in kürze NAME „EMELIE-EXTRA“ Vom Gericht legitimiert

Eltern dürfen ihre Tochter mit Vornamen „Emelie-Extra“ nennen. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 2 W 110/03). Das Erziehungsrecht enthalte auch das elterliche Recht der „Namenserfindung“. (dpa)