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Archiv-Artikel

in kürze LÜNEBURG/DEMOS Keine Gebühren

Demonstranten müssen nicht für ihre rechtswidrige Festnahme zahlen. Das Lüneburger Verwaltungsgericht gab der Klage einer Atomkraftgegnerin gegen einen Gebührenbescheid statt. Die 29-Jährige war im März 2001 während eines Castor-Transportes in Gewahrsam genommen worden. (Az: 3 A 148/02). (dpa)