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Archiv-Artikel

in kürze LOHNFORTZAHLUNG Nur sechs Wochen

Ein Arbeitgeber muss einem Mitarbeiter im Krankheitsfall über den gesetzlichen Zeitraum von sechs Wochen hinaus keinen Lohn zahlen, so da Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Dies gelte auch, wenn ein Mitarbeiter wegen verschiedener Erkrankungen länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. (Az. 3 Sa 585/06). (dpa)