in kürze LOHNFORTZAHLUNG : Nur sechs Wochen
Ein Arbeitgeber muss einem Mitarbeiter im Krankheitsfall über den gesetzlichen Zeitraum von sechs Wochen hinaus keinen Lohn zahlen, so da Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Dies gelte auch, wenn ein Mitarbeiter wegen verschiedener Erkrankungen länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. (Az. 3 Sa 585/06). (dpa)