in kürze IM ZWEIFELSFALL : Ärztliches Attest gilt
Auch wenn ein Arbeitgeber die Richtigkeit eines ärztlichen Attestes anzweifelt, dem betreffenden Arbeitnehmer darf er deshalb noch lange nicht fristlos kündigen. Vielmehr müsse er beweisen, dass seine Skepsis begründet sei, berichtet Finanztest über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz. (Az.: 4 Sa 728/04)