in kürze Hartz-IV-Meldepflicht : Juristische Bedenken
Die mit den Hartz-Reformen verschärften Meldepflichten für Arbeitslose stoßen auf juristische Bedenken. Das Sozialgericht in Frankfurt (Oder) hat verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für verletzt erklärt. Auch das Sozialgericht Aachen meldete Zweifel an. (ap)