in kürze HÄFTLING ZWANGSERNÄHRT : Als Folter beurteilt
Die Ukraine hat mit der Zwangsernährung eines Häftlings in einer überfüllten und verdreckten Zelle gegen das Folterverbot verstoßen. Mit dem Urteil gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem 35-Jährigen Recht. Zudem wiesen die Richter die Regierung in Kiew an, ihn mit 20.000 Euro zu entschädigen. (afp)