in kürze FEHLEN BEIM EXAMEN : Angst-Attest zählt nicht
Ärztlich attestierte Prüfungsangst wird nicht als Entschuldigung für das Fernbleiben vom Examen anerkannt. Das OVG Münster wies die Klage einer Studentin ab, die ihr Fehlen mit einer „Examenspsychose“ erklärte. Diese Prüfungsangst müsse als Leistungsdefizit gewertet werden, so das Gericht. (Az. 14 A 3057/03) (dpa)