in kürze FALSCHER VORWURF : Abmahnung ungültig
Ist in einer Abmahnung mit mehreren Vorwürfen auch nur einer falsch, muss das Schreiben aus der Personalakte entfernt werden. Mit dem Urteil gab das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz einem Arbeitnehmer Recht, dessen Arbeitgeber Kosten moniert hatte, die ihm aber tatsächlich erstattet wurden. (Az.: 10 Sa 197/05). (dpa)