in kürze ELEKTROROLLSTUHL : Kasse zahlt den Strom
Ein Behinderter kann von der Unfallkasse verlangen, dass diese den Ladestrom seines Elektrorollstuhls zahlt. Wie das Bundessozialgericht in einem gestern bekannt gewordenen Urteil entschied, umfasse die Versorgung mit einem Rollstuhl auch den benötigten Strom, ungeachtet der Höhe der Energiekosten. (Az.: B 2 U 11/03 R) (dpa)