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Archiv-Artikel

in kürze BUNDESWEHRURTEIL Entlassung rechtens

Die Bundeswehr hat einen wegen sexueller Nötigung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilten Soldaten zu Recht fristlos entlassen. Das urteilte das Verwaltungsgericht Oldenburg. Unerheblich sei, dass sich der Vorfall in der Freizeit ereignete. Das Verhalten schädige das Ansehen der Bundeswehr (Az.: 6 B 4248/04). (dpa)