in kürze BEHINDERTENPARKPLATZ : Auch für Gehfähige
Auch Menschen, die noch kurze Wege gehen können, dürfen Behindertenparkplätze nutzen, so Dortmunds Sozialgericht in einem Urteil (Az.: S 7 SB 48/02). Dortmunds Behörden hatten einem Rentner den nötigen Vermerk im Behindertenausweis verweigert. (dpa)