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Archiv-Artikel

in kürze AUTOKOSTEN BEHINDERTE Nicht immer absetzbar

Behinderte können die Kosten für Autofahrten nur dann ganz von der Steuer absetzen, wenn sie den Wagen unbedingt zur Fortbewegung benötigen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz wies die Klage eines Sehbehinderten ab. Der Mann gehöre nicht zu der Gruppe, weil er keine Gehbehinderung oder Orientierungsstörung habe. (dpa)