in kürze AUFENTHALT FÜR VÄTER : Nur für Kinderpfleger
Ein Kind mit einer Deutschen sichert einem Ausländer nicht das Recht, hier zu leben. Das Verwaltungsgericht Braunschweig urteilte im Fall eines Kosovoalbaners, der sich weder um das Kind kümmerte noch Unterhalt zahlte, dass er abgeschoben werden kann: Es liege keine schützenswerte Bindung vor. (Az.: 6 B 56/05) (dpa)