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Archiv-Artikel

in kürze ARZNEI AUS DEM AUSLAND Keine Kostenerstattung

Die Krankenkassen müssen nur für Arzneimittel zahlen, die in Deutschland zugelassen sind. Dies entschied das Bundessozialgericht gestern. Es wies damit die Klage eines Blasenkrebspatienten ab, der die Kosten für eine Arznei erstattet haben wollte, das nur in den Niederlanden und Österreich erhältlich ist (Az B 1 KR 21/02 R). (ap)