im gericht : Worauf man beim Anheuern eines Auftragskillers unbedingt achten sollte
Er windet sich, bestreitet und deutet um. „Nichts dergleichen“, habe es gegeben, es sei „alles frei erfunden“, sagt Gerd W. am Dienstag vor dem Berliner Landgericht. Der 58-Jährige soll bereits zum dritten Mal versucht haben, einen Killer für seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau zu engagieren.
Im März 2006 wurde er wegen Anstiftung zum Mord zu einer fünfjährigen Haft verurteilt. Ein Jahr später soll er einem Mithäftling 150.000 Euro geboten haben, wenn der ihm einen Profi besorge. Das Motiv des ehemaligen Betreibers eines Männerwohnheims seien die Unterhaltszahlungen in Höhe von 2.400 Euro gewesen, die seine Exfrau monatlich von ihm erhielt, so der Staatsanwalt. Der von W. angefragte Mithäftling wandte sich an die Anstaltsleitung. Er wurde daraufhin von der Polizei verwanzt und zeichnete das Geständnis auf, W. würde seine Frau hassen, weil diese ihn beschimpft und um Geld betrogen habe. Genauere Anweisungen wollte W. dem Mithäftling nur schriftlich geben, ist auf dem Band zu hören.
Wozu die Anweisungen dienen sollten, sagte der misstrauische W. nicht. Schließlich hatten ihn die Ermittler schon beim letzten Versuch mit einem verwanzten Lockvogel überführt. Später schickte die Polizei einen verdeckten Ermittler zu W. ins Gefängnis – den angeblichen Killer. Im Gespräch soll W. diesem auf Fotos seine Ex-Frau gezeigt und gesagt haben, es gäbe keine Hunde oder Kinder in deren Haus. Auf die Frage: „Soll die Frau weggemacht werden?“, antwortete W. nebulös mit: „Kennst du diese Kopfbewegung?“
Nachweislich überwies W. auch 2.500 Euro an seinen Mithäftling. Die Anzahlung für den Mord? Gerd W. bestreitet das. Er habe seinen Mithäftling bezahlt, weil dieser seine guten Kontakte zu den Beamten für Vollzugslockerungen nutzen wollte. Er habe Angst vor dem aggressiven Mithäftling gehabt, der ihm mit seinen Behauptungen eins auswischen wolle, weil W. ihm nicht sein Männerwohnheim verkaufen wollte. W.s Anwalt bezeichnet den Mithäftling als jemanden, „dessen Lebensmelodie die Lüge, dessen Lebensrhythmus die Gewalt ist“.
Der Hauptbelastungszeuge wird übermorgen vor Gericht aussagen. Schon vor sieben Jahren startete der Versuch, die mehr als dreißig Jahre währende Ehe durch einen Auftragsmord zu beenden. Damals wandte sich Gerd W. mit diesem Ansinnen an zwei Libanesen, Bewohner des Mahlsdorfer Männerwohnheims, das er damals gemeinsam mit seiner Frau und Mutter seiner beiden Kinder betrieb. Der eine Libanese bekundete im Februar 2006 vor dem Landgericht, er habe damals beschlossen, den mordlustigen Ehemann mit Ton- und Videoaufnahmen zu erpressen. Gerd W. wehrte sich dagegen mit einer Strafanzeige und hatte Glück, dass die belastenden Aufnahmen verrauscht waren. Beim zweiten Mordanlauf im März 2005 sprach er den ehemaligen Hausmeister seines Männerwohnheims an: Der wollte nach seiner Entlassung von ihm eine positive Beurteilung haben. Diese wollte ihm Gerd W. geben, wenn der Hausmeister dafür „die Sache mit seiner Frau erledige“, so der Angestellte damals vor Gericht. Der Hausmeister wandte sich an die Polizei, die ihn verwanzte und so die notwendigen Beweise erhielt, die Gerd W. ins Gefängnis brachten. Die Hälfte hat er nun noch zu verbüßen. Es könnte ein erheblicher Nachschlag dazukommen, sollten sich die neuen Anschuldigungen bewahrheiten. UTA EISENHARDT