heute vor 50 jahren: das kalenderblatt zum sommer 1968:
Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass Demonstrierende bei Steinwürfen für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden können. Die Richter in Karlsruhe urteilen, dass die Haftung auch bei Gruppen gilt, die mit Steinen werfen: „Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden verursacht hat. Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich.“ So steht es bis heute in Paragraf 830 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Zeile des Tages: „Afrikanische Luft ließ alle Rekorde schmelzen“, titelt der Berliner Anzeiger. Die „Tropenhitze im Frühling“ bringt Berlin 30,9 Grad im Schatten – die höchste April-Temperatur seit 1830.
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